Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Krankenversicherung

von Dusty422.06.2007 | 10:30
1514 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Ich bin 20.8.49 geboren und seit einem 13 Monaten arbeitslos. Davor stand ich ohne Unterbrechung seit dem April 1964 in einem festen Beschäftigungsverhältnis. Das Arbeitsamt bezahlt neben dem Arbeitslosengeld die private Krankenkasse und Pflegeversicherung. Wenn ich nun in HartzIV komme, erhalte ich keine Zahlung da ich mit meinen Ersparnissen und der Lebensversicherung über die festgelegte Grenze komme. Wird die private Krankenkasse und die Pflegeversicherung weiterhin vom Arbeitsamt bezahlt ?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sind die Frau und das Kind, Ehefrau und leibliches Kind des Begünstigten, müssen Hinterbliebenenanträge gestellt werden; oder was meinen Sie?

5 Antworten

?-?am 22.06.2007 | 11:21
was heisst leider
Schiko.am 22.06.2007 | 11:15
Leider nein. MfG.
Schiko..am 22.06.2007 | 11:30
Dass "Dusty4" kein hartz IV bekommt. Weil sie/er scheinbar viel gespart hat wird jetzt das angesparte erst vernichtet Kommt hinzu, auch der bei- trag zur krankenversicherung ist vom vorhandenen ver- vermögen aufzubringen. Bin überzeugt es gibt im forum auch leser die dies begreifen.
Butterflyam 03.07.2007 | 14:22
Welche sozialversicherungsrechtliche Vorgehensweise ist beim Tod eines Begünstigten mit versorgungsberechtigten Hinterbliebenen (Frau und Kind) erforderlich, z.B. Meldung der Versorgungsleistung an die KK gesamt oder Aufteilung (Frau/Kind)? usw. usw. Welche Schritte sind erforderlich und wer muss was machen? Danke für die Hilfe
Butterflyam 04.07.2007 | 08:40
Die Frau und das Kind sind anteilig 60/40%versorgungsberechtigt. Jetzt kommt die Versorgungsleistung zur Auszahlung. Die auszahlende Stelle versteuert den Betrag. Was ist mit der KV? Meldung wie bei Leistung im Rentenalter. Meldung an die KKn von Kind und Frau? Unterliegt das überhaupt der Soz.vers.pflicht? Wenn ja, reicht dann die Meldung der auszahlenden Stelle an die KK? Wie ist die Vorgehensweise hier? Danke!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026