Hallo Heinrich Schams,
Sie erhalten weiterhin Ihren Zuschuss, weil es auf den Umfang des vereinbarten Tarifes oder Versicherungsschutzes nicht ankommt.
Es genügt, wenn einer der folgenden Tarife von Ihnen abgeschlossen worden ist:
- ambulante Heilbehandlung,
- stationäre Heilbehandlung (wahlweise Krankenhaustagegeld),
- zahnärztliche Behandlung (wahlweise Kosten für Zahnersatz),
- Kosten für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel.