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Experten-Antwort

Krankenversicherung für Rentner

von Rente4917.10.2019 | 19:23
97 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geejhrtes Expertenteam, wie lange/wie viel muss man in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, um Mitglied in der Krankenversicherung für Rentner werden zu können?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rente49,

die Art der Krankenversicherung der Rentner ist nicht davon abhängig, wie lange sie Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt haben, sondern von der Versicherungsdauer innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung.

Grundsätzlich bestehen für Rentner folgende Möglich­keiten der Krankenversicherung:

- in der gesetzlichen Krankenversicherung die Pflichtversicherung, die freiwillige Mitgliedschaft

oder die Familienversicherung,

- bei einem Versicherungsunternehmen die private Krankenversicherung.

Für die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung ist eine sog. „Vorversicherungszeit“ Voraussetzung. Die Vorversicherungszeit ist erfüllt, wenn Sie seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragstellung mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte dieses Zeitraums in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert (zum Beispiel als Beschäftigter), freiwillig versichert oder familienversi­chert waren.

Seit dem 1. August 2017 werden außerdem für jedes Kind (hierzu zählen neben leiblichen und Adoptivkin­dern auch Stief­ und Pflegekinder) pauschal drei Jahre auf die erforderliche Vorversicherungszeit angerechnet.

Weitere detaillierte Informationen zum Thema Krankenversicherung der Rentner erhalten Sie z. B. auch in der Broschüre „Rentner und ihre Krankenversicherung“, welche Sie unter

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/rentner_und_ihre_krankenversicherung.pdf?__blob=publicationFile&v=7

downloaden können.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

DRVam 17.10.2019 | 19:41
Sie müssen 9/10 der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens gesetzlich krankenversichert gewesen sein, um als Rentner in der KVdR pflichtversichert werden zu können. Kinder ersetzen dabei jeweils 3 Jahre in den Sie nicht gesetzlich versichert waren. Die Prüfung der Voraussetzungen obliegt allein der Krankenkasse.
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