Hallo Rente49,
die Art der Krankenversicherung der Rentner ist nicht davon abhängig, wie lange sie Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt haben, sondern von der Versicherungsdauer innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung.
Grundsätzlich bestehen für Rentner folgende Möglichkeiten der Krankenversicherung:
- in der gesetzlichen Krankenversicherung die Pflichtversicherung, die freiwillige Mitgliedschaft
oder die Familienversicherung,
- bei einem Versicherungsunternehmen die private Krankenversicherung.
Für die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung ist eine sog. „Vorversicherungszeit“ Voraussetzung. Die Vorversicherungszeit ist erfüllt, wenn Sie seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragstellung mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte dieses Zeitraums in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert (zum Beispiel als Beschäftigter), freiwillig versichert oder familienversichert waren.
Seit dem 1. August 2017 werden außerdem für jedes Kind (hierzu zählen neben leiblichen und Adoptivkindern auch Stief und Pflegekinder) pauschal drei Jahre auf die erforderliche Vorversicherungszeit angerechnet.
Weitere detaillierte Informationen zum Thema Krankenversicherung der Rentner erhalten Sie z. B. auch in der Broschüre „Rentner und ihre Krankenversicherung“, welche Sie unter
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/rentner_und_ihre_krankenversicherung.pdf?__blob=publicationFile&v=7
downloaden können.