Hallo mohrhanne,
das mit dem 'sicherheitshalber' seitens der KK ist natürlich Quatsch, die 9/10-Belegung wird taggenau ausgerechnet - vielleicht haben die nur keinen Belegungsrechner, der ein zukünftiges Datum als Eingabe zulässt (was wäre wenn).
Hier finden Sie einen KVdR-Rechner, ohne Anspruch auf Richtigkeit:
http://www.vdk.de/ov-pocking/ID91822
> dass sie mir eine falsche Information gegeben hat, da sie nicht von neun Zehntel der zweiten Hälfte des Mitgliedszeitraums gesprochen hat, dagegen lediglich von der zweiten Hälfte.
Nicht die 2. Hälfte des Arbeitslebens/der Mitgliedschaft ist entscheidend, sondern die 2. Hälfte des _möglichen_ Krankenversicherungszeitraums - beginnt grundsätzlich mit der Aufnahme der ersten Berufstätigkeit/Lehre und endet mit Rentenantragstellung (insofern lässt sich über einen 'verschobenen' Rententermin/-antrag da noch was machen, wenn es knapp wird). Wenn Sie in der 2. Hälfte (max. 25/26 Jahre) bereits 2,5-3 Jahre nicht in der GKV versichert waren, sind Sie aus der KVdR/Pflichtversicherung raus/bleibt nur die freiwillige Versicherung übrig.
Gruß
w.
...und ja, auch KK-MitarbeiterInnen irren sich schon mal/seltenst – da muss man Nachbohren bei knapper 9/10 Belegung ...VOR (offizieller) Rentenantragsstellung/-antragsaufnahme, sonst ist das Kind im Brunnen ersoffen. Jeder Berater, der sich damit auskennt, wird Sie daher vorher zur GKV schicken.