Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Krankenversicherung in der Rente

von mohrhanne31.03.2015 | 11:18
2171 Ansichten
16 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Morgen, ich habe gleich drei Fragen zum Krankenversicherungsbeitrag in der Rente: Ich bin freiwillig gesetzlich versichert und war lange Zeit privat versichert. Mein Mann ist privat versichert. Wenn ich es richtig verstanden habe wird mein gesamtes Einkommen (Rente, Mieteinnahmen usw.) - auch Einkommenteile meines Mannes bis zur halben Beitragsbemessungsgrundlage zur Beitragsberechnung der gesetzlichen Krankenkasse herangezogen, wenn ich in Rente gehe. 1. Frage: Ist das korrekt? Es gibt anscheinend eine Regel, die besagt, dass wenn ich in der zweiten Hälfte meines Arbeitslebens mehr als 90 % gesetzlich krankenversichert war, gilt diese obige Beitragsberechnung nicht. 2. Frage: Ist das korrekt? 3. Frage: Wo kann ich diese Regelung nachlesen? Herzlichen Dank für die Antworten!

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Da Sie sehr lange privat krankenversichert waren, erfüllen Sie die erforderliche Vorversicherungszeit wahrscheinlich nicht –siehe rechtl. Erläuterung von sunny-. Alles weitere zur Beitragsbemessung bzw. Beitragszahlung klären Sie bitte direkt bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ab.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Sie sollten doch weit mehr Vertrauen in Ihre eigene Krankenkasse haben. Ich kann mir nicht vorstellen, daß eine Falschinformation erfolgte. Vielleicht war es ein Verständigungsproblem. Was soll hier eine unabhängige Stelle bewirken. Die Rechsgrundlage wurde von sunny klar angegeben. Klären Sie doch bitte dieses kleine Problem –vielleicht auch mal persönlich- mit Ihrer Krankenkasse ab.

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

Hallo "Mohrhanne",

die Berechnung und Prüfung, ob Sie die Vorversicherungszeit in der Krankenversicherung der Rentner erfüllen, obliegt alleining Ihrer zuständigen Krankenkasse.

Die Krankenkasse kann und soll Ihnen auf den Tag genau berechnen, wann Sie diese Vorversicherungszeit - bei angenommener fortlaufender Pflichtversicherung - erfüllen.

Wenden Sie sich bitte daher schriftlich an Ihre Krankenkasse und bestehen auf eine exakte Berechnung.

MfG

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

13 Antworten

sunnyam 31.03.2015 | 11:35
Hallo, das sind doch eher Fragen, die Sie Ihrer Krankenversicherung stellen sollten. Zu Frage 3: Die rechtliche Regelung, die Sie eventuell meinen;: "11.Personen, die die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllen und diese Rente beantragt haben, wenn sie seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Stellung des Rentenantrags mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte des Zeitraums Mitglied oder nach § 10 versichert waren," ( § 5 Abs.1 Nr.11 SGB V)
mohrhanneam 31.03.2015 | 13:03
Ich frage hier nach, da ich bereits mit einer Sachbearbeiterin der Krankenkasse gesprochen habe und befürchte, dass sie mir eine falsche Information gegeben hat, da sie nicht von neun Zehntel der zweiten Hälfte des Mitgliedszeitraums gesprochen hat, dagegen lediglich von der zweiten Hälfte. Gibt es eine unabhänge Stelle, wo ich mich hier beraten lassen kann?
mohrhanneam 31.03.2015 | 15:22
Sorry, Nach meiner Berechnung bin ich, wenn ich im Mai 2018 den Rentenantrag stelle gerade etwas über 90 % in der zweiten Hälfte meiner Krankenversicherungszeit gesetzlich versichert gewesen. Von der Krankenkassenmitarbeiterin wurde mir gesagt, dass ich um nicht in der Rente freiwillig versichert zu werden den Rentenantrag am 1.5.2020 stellen müßte, sicherheitshalber aber erst am 1.5.2021 Das ist doch etwas absurd. Wie kann es sein, dass bei einer ganz klaren gesetzlichen Vorgabe des SGB V man sicherheitshalber 12 Monate später die Rente beantragen soll???
Martinam 31.03.2015 | 15:57
Weil dann der Zeitraum der zweiten Hälfte der Erwerbstätigkeit nach hinten verschoben wird. Wenn Ihnen z.B. nur einige wenige Tage fehlen um in die KVdR zu kommen wäre das doch ärgerlich, oder nicht? Lassen Sie sich doch das Ganze, wie der Expterte schon geschrieben hat, von Ihrer Krankenkasse in einem persönlichen Beratungsgespräch erklären. Dann sind Sie ganz sicher, dass alles reibungslos laufen wird.
W*lfgangam 31.03.2015 | 19:51
Hallo mohrhanne, das mit dem 'sicherheitshalber' seitens der KK ist natürlich Quatsch, die 9/10-Belegung wird taggenau ausgerechnet - vielleicht haben die nur keinen Belegungsrechner, der ein zukünftiges Datum als Eingabe zulässt (was wäre wenn). Hier finden Sie einen KVdR-Rechner, ohne Anspruch auf Richtigkeit: http://www.vdk.de/ov-pocking/ID91822 > dass sie mir eine falsche Information gegeben hat, da sie nicht von neun Zehntel der zweiten Hälfte des Mitgliedszeitraums gesprochen hat, dagegen lediglich von der zweiten Hälfte. Nicht die 2. Hälfte des Arbeitslebens/der Mitgliedschaft ist entscheidend, sondern die 2. Hälfte des _möglichen_ Krankenversicherungszeitraums - beginnt grundsätzlich mit der Aufnahme der ersten Berufstätigkeit/Lehre und endet mit Rentenantragstellung (insofern lässt sich über einen 'verschobenen' Rententermin/-antrag da noch was machen, wenn es knapp wird). Wenn Sie in der 2. Hälfte (max. 25/26 Jahre) bereits 2,5-3 Jahre nicht in der GKV versichert waren, sind Sie aus der KVdR/Pflichtversicherung raus/bleibt nur die freiwillige Versicherung übrig. Gruß w. ...und ja, auch KK-MitarbeiterInnen irren sich schon mal/seltenst – da muss man Nachbohren bei knapper 9/10 Belegung ...VOR (offizieller) Rentenantragsstellung/-antragsaufnahme, sonst ist das Kind im Brunnen ersoffen. Jeder Berater, der sich damit auskennt, wird Sie daher vorher zur GKV schicken.
Römeram 31.03.2015 | 20:48
Hallo Mohrhenne... teilen Sie doch mal mit, 1. wann sie angefangen haben zu arbeiten und 2. in welchem Jahr Sie geboren wurden. 3. Wann soll die Rente losgehen? 4. Von wann bis wann waren Sie bei privater KV? Dann kommen wir vllt auf ein Ergebnis, mit dem Sie was anfangen können. Gruß
jonnyam 31.03.2015 | 21:14
Hallo Mohrhenne, Römer hat schon Recht mit seiner Nachfrage. Entscheidend ist Folgendes: Tag der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und Tag der Rentenantragstellung, den man ja mal unterstellen kann. Dann ganz wichtig nicht die Zugehörigkeit zur privaten Krankenversicherung sondern die zur gesetzlichen Krankenversicherung. Dazu gehören Zeiten der Pflichtversicherung, z.B. als Beschäftigter, Zeiten einer freiwilligen Versicherung, Zeiten einer Familienversicherung Zeiten einer Ehegattenversicherung (bis 31.12.1988) Zeiten einer Krankenversicherung bis zum 31.12.1990 in der ehemaligen DDR. Und wann könnte die Rente frühestens beginnen? Ich habe einen solchen Rechner, der auch in die Zukunft rechnet, was wegen der Verschiebung der 2. Hälfte und der 9/10-Belegung nicht gerade einfach ist. Geben Sie doch mal den Eintritt ins Erwerbsleben und die einzelnen Zeiten (tagesgenau!!) an. Vielleicht kann ich helfen meint jedenfalls Jonny
Glimpnickelam 31.03.2015 | 22:04
eher Moorhenne?
Schießl Konradam 01.04.2015 | 00:00
Inzwischen erfolgt bereits bei Rente die Einstufung-vorausgesetzt die 9/10 Belegung ist gegeben-automatisch die Einstufung als gesetzlich Pflicht Versicherter. Nur wer weiterhin als freiwillig Versicheter gelten will, muss dies der Kasse sagen. Diese Automatik gilt ja inzwischen auch beim 450 Euro Job, bis 2012 war dies das Gegenteil, man musste auf die Versicherungsfreiheit schriftlich ver- zichten um den Eigenanteil zu zahlen. MfG.
Mohrhanneam 01.04.2015 | 06:51
Herzlichen Dank für die Antworten! Und hier meine Daten: 01.10.1972 - 31.10.1977 gesetzlich krankenversichert 01.11.1977 - 30.09.1997 privat krankenversichert 01.10.1997 - bis heute gesetzlich krankenversichert Rente möchte ich ab 01.07.2018 beantragen, bis dahin werde ich weiterhin gesetzlich krankenversichert sein
jonnyam 01.04.2015 | 11:11
Hallo Mohrhanne, wenn heute die Rente beantragt würde, würde die 2. Hälfte der Rahmenfrist am 2.4.1994 beginnen. Da seither nur die Zeiten ab 1.10.97 zählen, wäre die Gesamtzeit 21 Jahre, 3 Monate und 21 Tage. 9/10 davon sind 19 Jahre, 1 Monat und 21 Tage. Es liegen aber erst 17 Jahre, 6 Monate und 1 Tag vor. Mit ununterbrochenen Zugehörigkeitszeiten zur gesetzlichen Krankenversicherung ab 2.4.2015 könnte die 9/10-Belegung ab 14.03.2018 erfüllt sein. Aber lassen Sie sich das ruhig - wie der Experte meinte - von der Krankenkasse schriftlich bestätigen. Ob die das überhaupt machen, fragt sich Jonny
KPJMKam 01.04.2015 | 14:07
Hallo. Weil es so knapp ist möchte ich nur noch darauf hinweisen, für das Ende der Rahmenfrist gilt das Antragsdatum des Rentenantrags und bei der Berechnung der Zeiten rechnet die KK mit Jahren , Monaten und Tagen nach SGB5. Da kommen leicht einige Tage Unterschied zur tageweisen Rechnung, weil so oft gerundet wird. Bei mir sagt der Rechner schon ab 01.05.2018 nein.
W*lfgangam 01.04.2015 | 21:06
...Pflicht- oder freiwillige Versicherung ist kein Wunschkonzert - das ergibt sich 'aus den Umständen' heraus, da gibt es kein Wahlrecht! Gruß w. PS an mohrhanne: Rentenantrag (erst) am 01.07.2018 passt auf jeden Fall. Trotzdem würde ich Sie bei Rentenantrag mit der KVdR-Meldung direkt zur Krankenkasse schicken, um das (vorher) gegenchecken zu lassen...immerhin wären für den rechtzeitigen Rentenbeginn/rückwirkende Zahlung noch fast 3 Monate für die Antragstellung Zeit/zusätzliche GKV-Zeiten möglich. Bei Antrag am 30.09.2018 würde ab 01.07.2018 noch nachgezahlt.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026