Grundsätzlich bleiben Sie über den Halbwaisenrentenbezug krankenversicherungspflichtig.
Aber beachten Sie: Über das Vorliegen entscheidet ausschließlich die zuständige Krankenkasse und n i c h t der Rentenversicherungsträger. Daher sollten Sie sich schriftlich an Ihre Krankenkasse wenden und prüfen lassen, ob ggf. ein Ausnahmetatbestand vorliegt.