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Experten-Antwort

Krankenversicherungsbeitrag bei Erwerbsminderugsrente

von Hubertus29.11.2018 | 21:22
299 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, wenn man Teilerwerbsminderungsrente bekommt erhält man von der Rentenversicherung 7,5% Krankenkassenbeitrag. Diesen Betrag muss man an die Krankenkasse abführen. Wer übernimmt die anderen 7,5%?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hubertus,

während des Rentenbezuges können Sie auf drei Arten Krankenversichert sein:

1. Art Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung

Hierbei führt die Rentenversicherung die Krankenversicherungsbeiträge für Sie direkt an die Krankenkasse ab. Sie müssen zum einen die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes zur Krankenversicherung (14,6 %) also 7,3 % zahlen und die andere Hälfte übernimmt der Rentenversicherungsträger für Sie. Zum anderen zahlen Sie den Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung derzeit noch alleine, hier liegt der Durchschnittssatz bei 1,0 %. Und als letztes führt die Rentenversicherung den Beitrag zur Pflegeversicherung für sie ab. Dieser liegt bei Kinderlosen bei 2,8% und bei Eltern bei 2,55 %.

2. Art freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung

Hierbei zahlt Ihnen die Rentenversicherung einen Beitragszuschuss in Höhe von 7,3% Ihrer Rente. Bezüglich der dann noch anfallenden Beiträge setzt sich Ihre Krankenversicherung mit Ihnen in Verbindung, da diese von Ihnen selbst zu zahlen sind, wobei bei den gesetzlich freiwillig Krankenversicherten die gesamte wirtschaftliche Kraft des Versicherten betrachtet wird, um die Beiträge zu berechnen.

3. Art privates Krankenversicherungsverhältnis

Hierbei zahlt die Rentenversicherung Ihnen ebenfalls einen Beitragszuschuss in Höhe von 7,3% Ihrer Rente, allerdings maximal die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes.

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3 Antworten

W*lfgangam 29.11.2018 | 21:55
Hallo Hubertus, was meinen Sie mit 'abführen'? Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, werden von der Rente von Seiten der DRV bereits rd. 11 % von Ihrer Rente für Kranken- und Pflegeversicherung einbehalten und direkt an Ihre Kasse überwiesen. Die fehlenden 7,3 % KB-Beitrag zum allgemeinen KV-Beitrag packt die DRV allein oben drauf. Steh sogar in Ihrem Rentenbescheid drin ...einfach mal so lange weiterlesen, bis von der dargestellten Bruttorente die erforderlichen Abzüge + Zuschuss der DRV, aufgelistet werden. Sollten Sie als Rentner freiwilliges Mitglieder der GVK oder gar privat Versicherter sein, fragen Sie bitte gezielt noch mal nach – dann läuft es etwas anders. Gruß w. PS: Als gesetzlich KV-Versicherter sollten Sie darauf achten, dass Ihnen nicht mehr als der mtl. Höchstbeitrag der GKV einbehalten wird, sofern Arbeitsentgelt + Rente in Summe zu einer Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenze KV führen -> dann bei KK nachfragen gehen.
W*lfgangam 30.11.2018 | 18:48
Sollten Sie als Rentner freiwilliges Mitglieder der GVK oder gar privat Versicherter sein, fragen Sie bitte gezielt noch mal nach – dann läuft es etwas anders.
Als privat Versicherter bekommen Sie die 7,3 % mit der EMR (auch bei teilweiser EMR) ausgezahlt. Die Beiträge der Krankenversicherung überweisen Sie dann selber.
Ergänzend: Als Beihilfeberechtigter ist hier ggf. eine Begrenzung des mtl. Zuschussbetrages vorzunehmen, sodass eben nicht die vollen 7,3 % zur Auszahlung gelangen ...fragen Sie/@Nicole gern nochmal nach, warum das so ist :-) Gruß w.
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