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Experten-Antwort

Krankenversicherungsstatus bei teilweiser Erwerbsminderung

von Greta von Appen05.12.2018 | 13:06
331 Ansichten
4 Antworten

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Guten Tag, voraussichtlich werde ich demnächst eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhalten. Bin ich dann, wenn ich keine weitere Arbeitsstelle habe (außer einer Mini-Job-Stelle), weiterhin krankenversichert? Mein Mann und mein Sohn sind bisher auch über mich in einer Familienversicherung mitversichert. Ändert sich für sie etwas? Vielen Dank für die klärenden Informationen! Greta v.Appen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Beim Rentenbezug wird geprüft, ob die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner vorliegen:

Die Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Rentner tritt nur dann ein, wenn Sie in der zweiten Hälfte Ihres Versicherungslebens zu neun Zehnteln (genannt Vorversicherungszeit) gesetzlich krankenversichert gewesen sind. Berücksichtigt werden sowohl Zeiten der Pflichtversicherung (zum Beispiel als Beschäftigter) als auch Zeiträume einer freiwilligen oder Familienversicherung.

Die Prüfung einer etwaigen Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Rentner obliegt ausschließlich dem Krankenversicherungsträger (die letzte gesetzliche Krankenkasse). Sollten Sie nicht ununterbrochen Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. in Ihrem Versicherungsleben bereits Mitglied eines privaten Krankenversicherungsunternehmens gewesen sein, wenden Sie sich doch bitte zwecks Überprüfung an Ihre letzte gesetzliche Krankenkasse.

MfG

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3 Antworten

Die Farbe Schwarzam 05.12.2018 | 13:34
Sofern Sie die erforderliche Vorversicherungszeit in der Krankenversicherung erfüllen, sind Sie während des Rentenbezuges krankenversichert per KV-Pflicht. Vorversicherungszeit = in der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens (1. Tag der allerersten Beschäftigung jemals bis zum Tag der Rentenantragstellung, davon die 2. Hälfte) müssen Sie mindestens 90% der Zeit gesetzlich krankenversichert sin, sei es durch Pflichtmitgliedschaft, freiwillige Mitgliedschaft oder auch Familienversicherung. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, müssten Sie sich ggf. freiwillig krankenversichern.
Greta v. Appenam 06.12.2018 | 10:34
Herzlichen Dank für die raschen und hilfreichen Antworten! Greta v.Appen
oder soam 06.12.2018 | 12:16
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentbl… steht auf den Seiten 2 und 3 - das Merkblatt sollten Sie beim Antrag erhalten haben?!
Deutsche Rentenversicherung
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