Beim Rentenbezug wird geprüft, ob die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner vorliegen:
Die Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Rentner tritt nur dann ein, wenn Sie in der zweiten Hälfte Ihres Versicherungslebens zu neun Zehnteln (genannt Vorversicherungszeit) gesetzlich krankenversichert gewesen sind. Berücksichtigt werden sowohl Zeiten der Pflichtversicherung (zum Beispiel als Beschäftigter) als auch Zeiträume einer freiwilligen oder Familienversicherung.
Die Prüfung einer etwaigen Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Rentner obliegt ausschließlich dem Krankenversicherungsträger (die letzte gesetzliche Krankenkasse). Sollten Sie nicht ununterbrochen Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. in Ihrem Versicherungsleben bereits Mitglied eines privaten Krankenversicherungsunternehmens gewesen sein, wenden Sie sich doch bitte zwecks Überprüfung an Ihre letzte gesetzliche Krankenkasse.
MfG