Mangels konkreter Angaben, kann ich Ihnen leider nur eine vage Auskunft erteilen.
Ich schätze mal aufgrund Ihrer Angaben, dass Ihr Ehemann für genau 24 Monate Altersteilzeitarbeit vereinbart hatte und während des 2-monatigen Krankengeldbezugs in der Arbeitsphase keine Aufstockungsbeträge und/oder keine zusätzlichen Rentenversicherungsbeiträge aus dem Unterschiedsbetrag gezahlt wurden und darüber hinaus weder eine Nacharbeit erfolgte noch vor Beginn der Freistellungsphase das Wertguthaben durch den Arbeitgeber freiwillig aufgestockt wurde.
Daher gehe ich davon aus, dass Ihrem Ehemann für die Altersrente wegen Altersteilzeitarbeit 2 Monate mit Altersteilzeit fehlen.
Möglicherweise übernimmt die Arbeitsverwaltung auf Antrag die zusätzlichen Rentenversicherungsbeiträge aus dem Unterschiedsbetrag, so dass es sich evtl. doch um Altersteilzeit handelt. Dies ist jedoch nur möglich, wenn es sich um einen Förderfall handelt. Ggf. kann Ihr Ehemann die Altersteilzeit auch noch um zwei Monate verlängern.
Offensichtlich hat Ihr Ehemann jedoch noch keinen ablehnenden Rentenbescheid erhalten, so dass eine Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Rentenversicherungsträger das Beste sein wird. Der zuständige Rentenversicherungsträger wird Ihrem Ehemann mit Sicherheit, die ihm gegebenen Möglichkeiten (um doch noch die Altersrente in Anspruch nehmen zu können - ggf. auch zu einem späteren Zeitpunkt) aufzeigen. Sollte Ihr Ehemann bereits einen ablehnenden Rentenbescheid erhalten haben, ist eine vorsorgliche Widerspruchseinlegung ratsam.