Hallo Harald Witten,
wir empfehlen Ihnen, sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen, um Ihre Rehafähigkeit und Ihre Erwerbsprognose abzuklären. Die Krankenkasse sollte sich dann mit der Rentenversicherung in Verbindung setzen, damit abgestimmt werden kann, welche individuell auf Sie zutreffende Maßnahmen ergriffen werden müssen. Wenn ein Rehaantrag rückwirkend in einen Rentenantrag umgewandelt wird, ist das erhaltene Krankengeld nicht zurückzuzahlen.