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Krank/Reha/Rente

von Harald Witten16.07.2017 | 21:32
608 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Guten Abend. Mein Krankengeld läuft im Dezember aus. Meine Krankenkasse hat mich bereits aufgefordert, einen Rehaantrag zu stellen. Dieser wurde von der DRV genehmigt, jedoch wurde von meinen Ärzten bescheinigt, dass ich aufgrund meiner Erkrankung nicht rehafähig bin. Meine Krankheit ist nicht heilbar und mein Zustand verschlechtert sich zusehends. Der Rehaantrag wurde auf Eis gelegt, er ist max. ½ Jahr nach Zusendung des Bescheids gültig. Meine Krankenkasse meinte, die DRV wird dann nach diesem ½ Jahr „sowieso ihre Maßnahmen ergreifen“, wenn ich dann immer noch nicht rehafähig bin. Dies ist nun der Fall. Frage: - Welches Prozedere ist gängig? Was kann die DRV machen? - Wenn der Rehaantrag in einen Rentenantrag rückwirkend umgewandelt wird, muss ich dann das erhaltene höhere Krankengeld zurückzahlen? Danke für Ihre Antworten.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Harald Witten,

wir empfehlen Ihnen, sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen, um Ihre Rehafähigkeit und Ihre Erwerbsprognose abzuklären. Die Krankenkasse sollte sich dann mit der Rentenversicherung in Verbindung setzen, damit abgestimmt werden kann, welche individuell auf Sie zutreffende Maßnahmen ergriffen werden müssen. Wenn ein Rehaantrag rückwirkend in einen Rentenantrag umgewandelt wird, ist das erhaltene Krankengeld nicht zurückzuzahlen.

1 Antworten

Schadeam 17.07.2017 | 07:54
Sie sollten sich in erster Linie fragen was Sie anstreben. Die DRV wird eventuell von sich aus gar nichts unternehmen. Dort hält man eine Reha für erforderlich und wartet auf Ihre Mitteilung dass Sie rehafähig sind, bzw. dass Sie etwas anderes wollen.
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