Hallo FragefüreinenFreund,
trotz der Anhebung der Altersgrenzen bei den Altersrenten können die hiervon betroffenen Versicherten unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig in Rente gehen. Sie müssen allerdings bei einer vorzeitigen Inanspruchnahme einen Rentenabschlag in Höhe von 0,3 % je Monat, den sie die Altersrente vorzeitig beanspruchen, hinnehmen.
Die sich durch diese Abschläge ergebenden Rentenminderungen können durch Zahlung von Beiträgen ausgeglichen werden. Der Umfang der Beitragszahlung ist auf den Ausgleich der Rentenminderung begrenzt, die sich unter Zugrundelegung des vom Versicherten beabsichtigten Beginns der vorzeitigen Rente wegen Alters voraussichtlich ergeben wird.
Diese Beiträge müssen vom Versicherten in voller Höhe allein getragen werden.