Hallo Sannybaby45,
Ulli hat Recht mit der Aussage, dass zunächst ein stationärer Entzug erfolgt sein muss, bevor eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation überhaupt in Betracht kommt.
Um eine solche Rehabilitationsleistung in Anspruch nehmen zu können, müssen neben den persönlichen auch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein und es dürfen keine Ausschlussgründe vorliegen.
Im Rahmen der Prüfung der persönlichen Voraussetzungen sind aus sozialmedizinsicher Sicht die folgenden Punkte zu ergründen:
- Reha-Bedarf (Ausmaß der gesundheitlichen Einschränkungen)
- Reha-Fähigkeit (Belastbarkeit, psychische Verfassung, Motivation)
- Reha-Prognose (Ist mit einem Erfolg der Maßnahme zu rechnen?)
Pauschale Aussagen, ob Sie die persönlichen Voraussetzungen für einen Anspruch auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation erfüllen, sind aus der Ferne nicht machbar. Dazu bedarf es einer individuellen Prüfung Ihres Antrages durch die Mitarbeiter der DRV.