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Experten-Antwort

Kündigung

von Marie Reich02.09.2011 | 11:48
1871 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich möchte nach 44 Jahren Berufstätigkeit mit meinem Mann, der im nächsten Jahr aus dem Berufsleben ausscheidet, 2013 in einen anderen Landesteil ziehen. Kann ich, wenn ich bei meinem Arbeitsgeber kündige, später auch vorzeitig Rente beantragen (sprich: mit 63 und Abschlägen) oder kommt ausschließlich der Regelrenteneintritt mit 67 infrage?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Marie Reich,

diese Frage lässt sich mit den von Ihnen gemachten Angaben leider nicht beantworten. Sie können aber ohne großen Aufwand den für Sie maßgebenden frühestmöglichen Rentenbeginn (und auch alle für Sie sonst noch in Frage kommenden Rentenarten mit jeweiligem Rentenbeginn mit und ohne Abschläge) einfach mit dem Rentenbeginnrechner unter

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Navigation/Rente/rentenbeginnrechner_node.html

bestimmen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

B´sonam 02.09.2011 | 12:15
Die Frage läßt sich mit den gemachten Angaben sehr wohl beantworten.... Voraussetzung für einen Renteneintritt mit 63 Jahren (und Abschlägen) ist es, dass sie die Wartezeit von 35 Jahren erfüllen. Da sie nach eigenen Angaben 44 Jahre berufstätig waren gehe ich wohl recht in der Annahme, dass auch Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt wurden. Wenn dem so ist, dann steht einem Rentenbeginn mit 63 nichts im Wege.
Marie Reicham 02.09.2011 | 17:46
Danke sehr, B'son, ich werde dem nachgehen, denn die Wartezeiten sind dann sehr wohl erfüllt...
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