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Experten-Antwort

Kündigung nach Umschulung?

von Tyade16.04.2018 | 10:19
603 Ansichten
3 Antworten

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Guten Tag. Ich habe eine Frege. Ich bin seit Juni 2016 Krank und habe vom Rentenversicherer eine Umschulung bewilligt bekommen und auch abgeschlossen. Ich bin seit Umschulungsende(20.3.2018) Arbeitslos gemeldet bin aber noch offiziell bei meinem Arbeitgeber angestellt wie sich herausgestellt hat. Mein alter Arbeitgeber kann mich nicht mehr Weiterbeschäftigen. Ich bin über 10 Jahre im Betrieb. Wie ist jetzt die Rechtliche Lage? Muss ich Kündigen? Muss ein Aufhebungsvertrag gemacht werden? Bei 10 Jähriger Zugehörigkeit gibt es ja 4 Monate Kündigungsfrist. Greift die Kündigungsfrist überhaupt in meinem Fall? Es geht mir darum das ich jetzt keine Probleme mit dem Arbeitsamt bekomme. MfG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tyade,

leider können wir arbeitsrechtliche Fragen nicht beantworten.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Fortitude oneam 16.04.2018 | 10:49
Hallo Tyade, bezüglich Ihrer Fragen wie: Aufhebungsvertrag Kündigungsfrist Betriebszugehörigkeit ect. wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihren AG oder auch an den Betriebsrat. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
W*lfgangam 16.04.2018 | 20:26
Hallo Tyade, NIEMALS in dieser Situation selbst kündigen. Auch wenn der Dropps/mein Arbeitsverhältnis, beim alten AG bereits gelutscht ist/bin eh Kunde bei der Afa - und der AG führt Sie lediglich noch als 'Bestandsmitarbeiter' ...denken Sie an Ihre (nicht ausgezahlten) Urlaubsansprüche, das summiert sich - und trägt auch etwas zu Steigerung Ihrer Rentenansprüche bei. Also abwarten, bis sich der AG selbst rührt. > Es geht mir darum das ich jetzt keine Probleme mit dem Arbeitsamt bekomme. Die gibt es hier nicht - im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung/Sie sind da kein Einzelfall, suchen die zunächst nach neuen Vermittlungsmöglichkeiten, das noch formal bestehende Arbeitsverhältnis interessiert da nicht. Gruß w.
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