Wenden Sie sich am besten an den Vertragspartner Ihrer Pensionskasse.
Wenn es zu einer Fälligkeit von Rentenbeiträgen kommt (abhängig vom abgeschlossenen Vertrag) würden sich auch die Entgeltpunkte erhöhen. Vorausgesetzt, Sie haben nicht bereits durch Ihre Beschäftigung die Bemessungsgrenze in der Rentenversicherung erreicht.