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Experten-Antwort

Kündigung und Renteneintritt passen nicht zusammen

von Jochen12.11.2018 | 10:26
196 Ansichten
6 Antworten

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Hallo Ich möchte mit 63 und 6 Mon. in Rente gehen (habe 45 Jahre voll) Das ist im Mai 2019. In meine Arbeitsvertrag ist eine Kündigungsfrist von 3 Mon. zu Quartal angegeben. Das währe somit erst Ende Juni. Auf Rückfrage beim AG (Personalabteilung) "Alle kein Problem, sie können im Mai in Rente gehen". Aber, das ist die Perso und das Projekt in dem ich z.Zt. tätig bin steht kurz vor der Fertigstellung und ich kann mir vorstellen, das die Projektleitung der Kündigung nicht zustimmt sonder auf Vertragserfüllung besteht. Gibt es dafür eine Lösung? Danke Jochen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jochen,

arbeitsrechtliche Fragen können im Rahmen dieses Forums leider nicht beantwortet werden.

Wenn Sie den Termin 63 Jahre + 6 Monate verpassen, müssen Sie aber keine Sorge haben bis zur Regelaltersgrenze warten zu müssen. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte könnten Sie auch ab dem 1. Juli 2019 in Anspruch nehmen.

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5 Antworten

chiam 12.11.2018 | 10:42
Das ist keine renten-, sondern eine arbeitsrechtliche Frage und bei einem Anwalt für Arbeitsrecht besser aufgehoben. In manchen Arbeitsverträgen (oder auch Tarifverträgen, falls so einer gilt) allerdings ist geregelt, daß das Arbeitsverhältnis automatisch endet, wenn der Arbeitnehmer eine Altersrente bekommt.
Klugpuperam 12.11.2018 | 11:12
Der Hinweis ist richtig, da geht es ums Arbeitsrecht. Ansonsten könnte Ihr Arbeitgeber ja den Projektabschluss versüßen, damit Ihnen das besser gefällt.
Jochenam 12.11.2018 | 13:17
Hallo Danke für die schnellen Antworten! Werde mal überlegen wie ich die Sache weiter angehe! MFG Jochen
senf-dazuam 12.11.2018 | 14:48
Wenn das Problem ist "Ich bekomme Rente und habe einen Hinzuverdienst, wie klappt das?", dann spricht nichts dagegen, im Juni noch etwas zu verdienen. Bis zu 6300 Euro gehen ohne Probleme, darüber hinaus (Bonus, Urlaubsauszahlung o.ä.) führt zu einer Teilrente für den betreffenden Monat. Zum anderen Thema fragen Sie auch Betriebsrat, Arbeitsrechtsanwalt, Personalabteilung (nicht nur telefonisch). Wichtig auch für die Person, welche Ihren Ersatz stellen muss, wäre eine Formulierung wie "Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedraf, bei Bezug einer Altersrente" ...
Jochenam 15.11.2018 | 08:47
So..... die Lösung war zum Glück ganz einfach. Die Geschäftsführung hat schriftlich auf die Einhaltung der Kündigungszeiten verzichtet. Danke für die Antworten! Gruß
Deutsche Rentenversicherung
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