Hallo Adam,
wir schließen uns den Ausführungen von W*lfgang an.
Für weitere Fragen setzen Sie sich bitte direkt mit der Künstlersozialkasse in Verbindung.
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Hallo Adam,
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Na biste wieder einsam, will keiner mehr mit Dir was zu tun haben? Tröste Dich, Jesus liebt auch Dich.Sie w fehlen mir gerade noch, warum brauchen wir Beamte wie sie, den Steuerzahler kann man ja melken....gehen Sie doch nach Ungarn und bewachen Bahnhöfe - oder liegt das unter Ihren Fähigkeiten, die dtsch. Steuerzahler zu entlasten? Wie sieht es mit einer zielgerichteten Antwort auf die Frage von Adam aus? ...ach nein, belasten Sie besser den Netzverkehr nicht weiter und rauben anderen die Bandweite. Gruß w.
ich nehme jetzt mal an, solange ich nicht mehr als 3900 € jährlich verdiene als Künstler(abzüglich meiner Aufwendungen für diese Kunst) brauch ich mich bei der Künstlersozialkasse nicht melden. Aber was ist wenn es mehr als 3900 Euro sind, ich aber meinen Lebensunterhalt als Gymnasiallehrer im Beamtenverhältnis bestreite? muss ich mich dann bei der Künstlersozialkasse melden? würde ich mich dann strafbar machen, wenn ich es nicht tun würde? Danke für jede Antwort!Wie schon Wolfgang so schön ausführte: Voraussetzung für die Versicherung nach dem KSVG ist die Ausübung einer auf Dauer angelegten selbständigen künstlerischen und/oder publizistischen Tätigkeit in erwerbsmäßigem Umfange. "Erwerbsmäßig" und "auf Dauer angelegt" heißt dabei, dass Sie mit dieser Tätigkeit Ihren Lebensunterhalt verdienen und diese Tätigkeit nicht nur vorübergehend (z. B. als Urlaubsvertretung o. ä.) ausüben."
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