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Experten-Antwort

Künstler und Beamter

von Adam02.09.2015 | 18:25
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10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin Kunststudent bis 15.9.2015 und werde dann als Lehramtsanwärter tätig sein. Ich habe dieses Jahr ein Bild für 2200 Euro verkauft. Muss ich dies der Rentenversicherung melden? Ansonsten, als ab 15.9.2015 habe ich dieses Jahr nicht gearbeitet und auch keine Einnahmen. Den Finanzamt werde ich es mit der Steuererklärung mitteilen. Da ich ab September als Beamter auf Widerruf bin habe ich doch nichts mit der Rentenversicherung zu tun. Wie sieht es aus wenn ich weiter Bilder von mir verkaufe? muss das die Rentenversicherung wissen? Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Adam,

wir schließen uns den Ausführungen von W*lfgang an.

Für weitere Fragen setzen Sie sich bitte direkt mit der Künstlersozialkasse in Verbindung.

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9 Antworten

Karlaam 02.09.2015 | 19:10
So ein Witzbold wird Beamter, armes Deutschland.
W*lfgangam 02.09.2015 | 20:12
Hallo Adam, Informationen zur Künstlersozialkassen finden Sie hier: http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/kuenstler_und_publiz… Aus meiner Sicht gehören Sie noch nicht zu diesem versicherungspflichtigen Personenkreis, denn: "3. Welche Voraussetzungen muss ich für eine "Mitgliedschaft" erfüllen? Voraussetzung für die Versicherung nach dem KSVG ist die Ausübung einer auf Dauer angelegten selbständigen künstlerischen und/oder publizistischen Tätigkeit in erwerbsmäßigem Umfange. "Erwerbsmäßig" und "auf Dauer angelegt" heißt dabei, dass Sie mit dieser Tätigkeit Ihren Lebensunterhalt verdienen und diese Tätigkeit nicht nur vorübergehend (z. B. als Urlaubsvertretung o. ä.) ausüben." Nutzen Sie bitte die dortigen Kontaktmöglichkeiten, um die Frage abschließend zu klären. > Da ich ab September als Beamter auf Widerruf bin habe ich doch nichts mit der Rentenversicherung zu tun. Richtig, für _diese_ Beschäftigung/Beamter. Üben Sie mehrere Beschäftigungen/Tätigkeiten nebeneinander aus, ist jede für sich zu beurteilen - allerdings werden dann nur Beiträge insgesamt aus allen Beschäftigungen bis zu den jeweiligen Höchstgrenzen der einzelnen SV-System fällig. Gruß w. (edit Redaktion)
W*lfgangam 02.09.2015 | 22:09
...gehen Sie doch nach Ungarn und bewachen Bahnhöfe - oder liegt das unter Ihren Fähigkeiten, die dtsch. Steuerzahler zu entlasten? Wie sieht es mit einer zielgerichteten Antwort auf die Frage von Adam aus? ...ach nein, belasten Sie besser den Netzverkehr nicht weiter und rauben anderen die Bandweite. Gruß w.
Adamam 02.09.2015 | 20:56
ich nehme jetzt mal an, solange ich nicht mehr als 3900 € jährlich verdiene als Künstler(abzüglich meiner Aufwendungen für diese Kunst) brauch ich mich bei der Künstlersozialkasse nicht melden. Aber was ist wenn es mehr als 3900 Euro sind, ich aber meinen Lebensunterhalt als Gymnasiallehrer im Beamtenverhältnis bestreite? muss ich mich dann bei der Künstlersozialkasse melden? würde ich mich dann strafbar machen, wenn ich es nicht tun würde? Danke für jede Antwort!
Karlaam 02.09.2015 | 21:47
Sie w fehlen mir gerade noch, warum brauchen wir Beamte wie sie, den Steuerzahler kann man ja melken.
Schokoam 03.09.2015 | 05:44
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Sie w fehlen mir gerade noch, warum brauchen wir Beamte wie sie, den Steuerzahler kann man ja melken.
...gehen Sie doch nach Ungarn und bewachen Bahnhöfe - oder liegt das unter Ihren Fähigkeiten, die dtsch. Steuerzahler zu entlasten? Wie sieht es mit einer zielgerichteten Antwort auf die Frage von Adam aus? ...ach nein, belasten Sie besser den Netzverkehr nicht weiter und rauben anderen die Bandweite. Gruß w.
Na biste wieder einsam, will keiner mehr mit Dir was zu tun haben? Tröste Dich, Jesus liebt auch Dich.
Feliam 03.09.2015 | 08:47
ich nehme jetzt mal an, solange ich nicht mehr als 3900 € jährlich verdiene als Künstler(abzüglich meiner Aufwendungen für diese Kunst) brauch ich mich bei der Künstlersozialkasse nicht melden. Aber was ist wenn es mehr als 3900 Euro sind, ich aber meinen Lebensunterhalt als Gymnasiallehrer im Beamtenverhältnis bestreite? muss ich mich dann bei der Künstlersozialkasse melden? würde ich mich dann strafbar machen, wenn ich es nicht tun würde? Danke für jede Antwort!
Wie schon Wolfgang so schön ausführte: Voraussetzung für die Versicherung nach dem KSVG ist die Ausübung einer auf Dauer angelegten selbständigen künstlerischen und/oder publizistischen Tätigkeit in erwerbsmäßigem Umfange. "Erwerbsmäßig" und "auf Dauer angelegt" heißt dabei, dass Sie mit dieser Tätigkeit Ihren Lebensunterhalt verdienen und diese Tätigkeit nicht nur vorübergehend (z. B. als Urlaubsvertretung o. ä.) ausüben."
N.Blümam 03.09.2015 | 14:06
Ich habe es schon immer gewusst! Beamte sind Künstler!
W*lfgangam 03.09.2015 | 19:49
Zitat von Adam anzeigenausblenden
Hallo Adam, ich nehme mal an, dass Sie als künftiger Beamter a. W. auch ein wenig in Rechtsanwendung geschult worden sind ;-), oder zumindest unter dem Link von mir auch diese Seite gefunden haben: http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/kuenstler_und_publiz… Nehmen Sie nichts an (als Beamter sowieso nicht - höchtens Vernunft ;-)), vergewissern Sie sich, das ist hier nicht die KSK. Gruß w.
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