Wenn ich in die Künstlersozialkasse einzahle, wird die Renten dann analog der Rente der DRV berechnet?
30.01.2013, 19:54
von
Warhol
Nö.
31.01.2013, 13:33
Experten-Antwort
Hallo Künstler,
die Antwort auf Ihre Frage lautet: Ja! Bei der Beitragszahlung brauchen Sie als Künstler allerdings nur den halben RV-Beitrag zu leisten (Versichertenanteil) die andere Hälfte des Beitrages wird nach näherer Maßgabe des § 14 KSVG über die Künstlersozialabgabe (§§ 23 bis 26 KSVG) unter Berücksichtigung des Bundeszuschusses (§ 34 KSVG) finanziert.
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