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Experten-Antwort

Kürzung der Witwenrente?

von Karin Sperzel29.07.2017 | 13:55
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10 Antworten

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Hallo, es wurde ja die letzten Tage viel zu diesem Thema geschrieben. Mein Mann Rentner, 1500 Bruttorente, 400 Euro Brutto Betriebsrente. Ich bei 20 Std. Woche St.Kl. 3 800 Euro Netto. Also würde bei mir die Witwenrente nicht gekürzt? Danke für Antwort Hoffe er lebt noch 20 J. wir können offen über dieses Thema reden. Bei fast 40 J. verheiratet, gibt es die 60% von 1500 u 400, oder wie ist diese Berechnung?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Der aktuelle Freibetrag beträgt 819,03 Euro. Ihr Bruttogehalt des letzten Kalenderjahres wird um pauschal 40 % gemindert und dann mit dem Freibetrag verglichen. Diese Berechnung wird jedes Jahr zum 01.07. wiederholt.

Bei den von Ihnen angegebenen Zahlen ist mit einer Kürzung einer Witwenrente nicht zu rechnen.

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9 Antworten

R. Fischeram 29.07.2017 | 15:29
Hallo Karin Sperzel, Es gibt dafür einen Rechner von der Rentenversicherung im Internet. Einfach "Witwenrente berechnen" bei Google eingeben. Ganz einfach und schnell zu bedienen und vor allem stimmt die Berechnung genau. LG
Fortitude oneam 29.07.2017 | 16:03
Hallo Karin, ja in der Tat über dieses Thema wurde schon extrem viel geschrieben. Es ist sehr bewundernswert das Sie mit Ihrem Mann über alles reden können und das nach 40 Ehejahren. In 10 Jahren haben Sie goldene Hochzeit. Gehen Sie behutsam mit Ihm um, dann wird er bestimmt noch 20 Jahre leben. Alles andere ist Schnee von Gestern. Sie werden sehen es wird alles gut werden. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
nils holgerssonam 29.07.2017 | 17:13
819,03 € siehe: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
W*lfgangam 29.07.2017 | 21:08
Hallo Karin Sperzel, da müssen Sie irgendwas missverstanden, dass bei Ihrem ausgehenden Brutto-Einkommen keine Kürzung der Witwenrente erfolgt. Sie dürften _etwas_ über dem Freibetrag von 819 EUR liegen (Brutto minus 40 %), somit vielleicht gar keine Witwenrente zu zahlen ist, solange Sie im Falle eines Falles weiterhin auf diesem Niveau beschäftigt sind - und, bei Betriebsrenten ist es oft so, dass die sich an den Kürzungen der Witwenrente orientieren, auch da könnte es daher bei Beschäftigungsentgelt zu einer Nullzahlung kommen. Gruß w. PS: Sie wissen, dass Sie wohl erhebliche Steuernachzahlungen erwarten (Sie die luschige 3, er ohne direkten Steuerabzug von Rente und Betriebsrente)?! PPS: und ja, über diese Thema/Hinterbliebenenrente sollte man/frau sich schon rechtzeitig zu Lebzeiten austauschen :-)
Karin Sperzelam 30.07.2017 | 08:54
Ich glaube Wolfgang sie haben die Frage nicht richtig gelesen. Also 800 Euro Netto in Steuerklasse 3, dürfte ja keine Kürzung sein.
Zeldaam 30.07.2017 | 12:58
Hallo Frau Sperzel, die Rentenversicherung geht nicht vom tatsächlichen Netto aus, sondern errechnet aus Ihrem Brutto ein pauschaliertes Netto und prüft dann die Anrechnung auf die Witwenrente. Bei 800 Euro Netto und Steuerklasse 3 sollten Sie ein Brutto von ca. 1.010 Euro haben ( und keinen laufenden Lohnsteuerabzug ). Die Rentenversicherung zieht davon 40 Prozent bei einer normalen Beschäftigung ab und kommt auf ein pauschaliertes Netto von 606 Euro. Dieser Betrag liegt unter dem Freibetrag, die Witwenrente würde also nicht gekürzt werden. In punkto Rentenversicherung also alles Top. Wolfgang 's Anmerkung hinsichtlich einer Steuernachforderung ist bei der Summe Ihres Bruttos und der Renten Ihres Mannes abhängig vom Beginn der Renten, etwaiger Werbungskosten etc aber nicht ganz von der Hand zu weisen. MfG Zelda
Schießl Konradam 30.07.2017 | 19:30
Steuerklasse und 20 Wochenstunden stehen nicht zur Debatte.Maßgebend dagegen, statt 800 Netto errechnete auch ich 1010 Brutto minus 40 %- 404 Euro Abzugspauschale sind es 606, minus das 26,4fache von 31,03 Rentenwert Euro 819,19 Anrechnungsfrei , weit höher als 606,-- Euro, somit keine Kürzung der Witwenrente. Umgekehrt 1500 Rente minus 14% Abschlag Euro 210 und 400 Rente minus 17,5% -70 Euro ergibt 1290 und 330, gesamt 1620 minus 819,19 Anrechnungsfrei, somit 800,81 Anrechnungs pflichtig mit 40% ( 800,81 x 40) 320,32 niedrigere Brutto Witwerrente. Natürlich fällt bei der Einkommensteuererklärung Steuer an, da ja 1 Jahre nach dem Todesjahr die Grundtabelle statt Splittingtabelle maßgebend wird.Steuer aber war ja nicht Bestandteil der Frage. MfG.
W*lfgangam 30.07.2017 | 20:42
Stimmt Karin Sperzel, ich habe die 3 800 als Einheit gelesen und die fehlenden Interpunktion 'überlesen' ;-) Ob es dann allerdings zu (k)einer Minderung kommt, hat Ihnen Zelda bereits passend beantwortet. Gruß w.
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