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Kürzung Witwenrente

von Reni09.07.2007 | 12:50
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Hallo, wie wird die Kürzung der Witwenrente bei Überschreitung des Freibetrages und monatlich wechselnden Einkünften (geringfügige Beschäftigung) und eigene Altersrente unter 65 Jahre berechnet? Bis einschließlich Juli 2007 hatte ich noch einen Kinderfreibetrag.

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wenn Sie als Hinterbliebene neben Ihrer Rente weitere Einkünfte haben, werden diese oberhalb eines bestimmten Freibetrages zu 40 Prozent auf Ihre gesetzliche Hinterbliebenenrente angerechnet. Der zu berücksichtigende Freibetrag ist auf monatlich 693,53 Euro (Ost 609,58 Euro) festgesetzt.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Grundsätzlich ändert sich die Rentenhöhe nicht, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Beitrittsgebiet nehmen. Sollten Sie jedoch Einkommen haben, dass auf Ihrer Hinterbliebenenrente angerechnet wird, ändert sich der für Sie maßgebende Freibetrag von 693, 53 Euro (West) auf

609,58 Euro (Ost). Durch die Minderung des Freibetrages kann sich ein geringerer Zahlbetrag der Hinterbliebenenrente ergeben. Zur individuellen Abklärung Ihrer Situation sollten Sie vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln. Hinsichtlich der eventuellen Änderung des Krankenversicherungsbeitrages bei Wechsel der Krankenkasse empfehlen wir Ihnen, sich mit der für Sie zuständigen Krankenkasse in Verbindung zu setzen.

4 Antworten

Reniam 09.07.2007 | 17:13
Hallo, die Antwort beantwortet meine Frage nicht Ich möcht wissen, welcher Monat bei wechselndem Einkommen dem Vorjahresverdienst gegenübergestellt wird. Zum 1.10.2006 wurde das durchschnittliche Einkommen für 2005 mit 292,93 € berechnet. Da ich bis einschließlich Juli 07 noch einen Kinderfreibetrag habe wurde ab August 2007 das monatliche Einkommen aus dem Jahr 2006 geteilt durch 12 gebildet, das sind 360,95 so viel werde ich in keinem Monat des Jahres 2007 verdienen, da mir sonst die Altersrente gekürzt würde. Meine Netto-Altersrente beträgt 386,80 €. Mein Verdienst für Juli 2007 steht noch nicht fest, es werden so um die 315,00 € sein. Meine Witwenrente wird um 15,49 gekürzt, weil von 360,96 € ausgegangen wird. Ist das so richtig? MfG Reni
bekissam 09.07.2007 | 20:16
Da der Rentenversicherungsträger Ihr laufendes monatliches Einkommen nicht kannte, ist die Verfahrensweise bisher so OK. Sie haben jedoch die Möglichkeit, das tatsächlich erzielte monatliche Vergleichseinkommen nachträglich noch nachzuweisen. Gesetzliche Grundlage § 18a SGB IV ff: http://gesetze.bmas.bund.de/Gesetze/sgb04x018a.htm
Birgitam 25.07.2007 | 11:51
Ein Fehler in der ersten Anfrage. Richitg ist eine Witwenrente von 861,18 € monatlich. Nun zur Frage:Um wieviel € wird bei einem Umzug in ein ostdeutsches Bundesland meine Witwenrente gekürzt?
Birgitam 25.07.2007 | 11:00
Ich bekomme 846,18€ Witwenrente. Nun möchze ich ein ostdeutsches Bundesland umziehen. Um wieviel wirt meine Rente gewürzt?
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