Grundsätzlich ändert sich die Rentenhöhe nicht, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Beitrittsgebiet nehmen. Sollten Sie jedoch Einkommen haben, dass auf Ihrer Hinterbliebenenrente angerechnet wird, ändert sich der für Sie maßgebende Freibetrag von 693, 53 Euro (West) auf
609,58 Euro (Ost). Durch die Minderung des Freibetrages kann sich ein geringerer Zahlbetrag der Hinterbliebenenrente ergeben. Zur individuellen Abklärung Ihrer Situation sollten Sie vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln. Hinsichtlich der eventuellen Änderung des Krankenversicherungsbeitrages bei Wechsel der Krankenkasse empfehlen wir Ihnen, sich mit der für Sie zuständigen Krankenkasse in Verbindung zu setzen.