Bei der Berechnung der Witwerrente erfolgt eine Einkommensanrechnung. Basis ist die Vorjahresrente (Gesamtbetrag: 12 = monatliche Bruttorente). Von dieser Bruttorente zieht die Rentenversicherung pauschal 14 Prozent (SV-Beiträge und pauschaler Steueranteil) ab und hat so das pauschalisierte anrechenbare Einkommen. Hiervon wird ein Freibetrag von derzeit 872,52 Euro in Abzug gebracht. Der den Freibetrag übersteigende Teil wird dann zu 40 Prozent auf die Witwerrente angerechnet. Gerne erklären dies auch die Kollegen der Auskunfts-und Beratungsstelle.