Für die rentenrechtliche Zeit ist es bzgl. der Prüfung der medizinischen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente nicht von Belang, ob die mögliche Erwerbsminderung durch einen Unfall im Geltungsbereich des Gesetzes oder im Ausland eingetreten ist. Wenn Sie mit dem Versicherungsschutz den Anspruch auf das Kurzarbeitergeld meinen, wenden Sie sich entweder an Ihren Arbeitgeber, an einen Rechtsbeistand oder Interessenverbände wie Gewerkschaften, da diese Fragestellung das Arbeitsrecht betrifft und an dieser Stelle leider keine Aussage zum Anspruch auf Kurzarbeitergeld in dem von Ihnen dargestellten Sachverhalt gemacht werden kann.