Hallo "Moppi",
wird während der Altersteilzeitarbeit Kurzarbeitergeld bezogen, hat der Arbeitgeber die Aufstockungsleistungen nach dem Altersteilzeitgesetz in dem Umfang zu erbringen, als ob der Arbeitnehmer die vereinbarte Arbeitszeit gearbeitet hätte.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Deutsche Rentenversicherung