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Experten-Antwort

Kurzfristige Beschäftigung

von Rademacher,Holger18.12.2015 | 00:05
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3 Antworten

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Guten Tag. ich bin seit dem 1.11.2015 Rentner Mit 63 Jahren, also habe noch nicht die Regel- Altersgrenze erreicht. Dies erst mit 65 Jahren Und 6 Monaten. Darf ich 2016 eine kurzfristige Beschäftigung Ausüben (Spargelsaison), wo ich mtl. Für 1-2 Monate ca.1000,- Euro mtl. Verdiene,ohne Dass die Rente gekürzt wird? MfG H.Rademacher

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rademacher,Holger,

hinsichtlich der Einhaltung der Hinzuverdienstgrenze für die Altersvollrente kann ich dem Beitrag von „W*lfgang“ zustimmen.

Allerdings hätte die von „W*lfgang“ vorgeschlagene (für Ihre Altersrente unschädliche) Variante unter Umständen zusätzliche finanzielle Auswirkungen für Ihren Arbeitgeber: Überschreitet die Beschäftigung die Grenzen einer kurzfristigen Beschäftigung müsste Ihr Arbeitgeber nämlich trotz Ihrer Versicherungsfreiheit als Altersvollrentenbezieher Beitragsteile zur Sozialversicherung abführen. Die Grenze für eine kurzfristige Beschäftigung liegt „normalerweise“ bei 2 Monaten bzw. 50 Arbeitstagen innerhalb eines Kalenderjahres - nur für die Zeit vom 01.01.2015 bis 31.12.2018 bei 3 Monaten bzw. 70 Arbeitstagen im Kalenderjahr (zeitlich begrenzte „Ausnahmeregelung“ des § 115 SGB IV aufgrund des Tarifautonomiestärkungsgesetzes).

Sie sollten daher die Möglichkeiten im Vorfeld auch mit Ihrem Arbeitgeber absprechen und sich ggf. auch nochmals individuell in einer Auskunfts- und Beratungsstelle beraten lassen.

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2 Antworten

W*lfgangam 18.12.2015 | 00:25
Hallo Rademacher, Holger, als Altersrentner haben für Sie die Regelungen für kurzfristige Beschäftigungen keine Bedeutung mehr. Sie sind an die Einhaltung der Hinzuverdienstgrenzen, die für Ihre Rente gelten, gebunden. 450 EUR (Minijob-Grenze) sind zulässig, ohne Rentenkürzung. Diese Grenze dürfen Sie 2x im laufenden Jahr bis zum Doppelten (900 EUR) überschreiten - aber grundsätzlich nicht im 1. Monats des Hinzuverdienstes. Wenn Sie es geschickt anstellen, glätten Sie im Monat vor dem Spargelstechen nochmal die Felder für 200 EUR, anschließend sind 2x 900 EUR möglich. Gruß w.
Binder, Sieglindeam 21.02.2016 | 11:50
Hallo zusammen, ich hätte noch eine zusätzliche Frage zu den Antworten auf die Fragen von Holger Rademacher: Es geht mir hier um die zweimal mögliche Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze im Jahr auf bis zu 900 € im Monat. Ich fülle die monatlich möglichen 450 € Hinzuverdienstgrenze bereits mit einem Minijob bei einem bestimmten Arbeitgeber aus. Darf ich die zweimal möglichen 450 € Überschreitung im Jahr bei einem anderen Arbeitgeber als kurzfristige Beschäftigung ausüben? Oder ist Hinzuverdienst + Überschreiten nur beimselben Arbeitgeber möglich? MfG Sieglinde Binder
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