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KV bei Betriebrente

von Moni03.11.2008 | 20:06
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Hallo,ich habe gelesen dass für Betriebrente nur ermäßigter Beitrag zu zahlen ist.Ist das bei jeder Betriebsrente so oder gibt es da Unterschiede.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Rechtslage ist so wie Chris und Agnes schreiben

4 Antworten

Schiko.am 03.11.2008 | 21:12
Leider falsch,das gegenteil ist der fall, nenne gleich die beitragswirklichkeit ab 1.01.2009. Gleichgeschaltet für alle nicht privat versicherten. Gesamtbeitrag 15.50% ein- heitlicher satz. Der AG. steuert 7,30 % bei der AN. ebenfalls 7.30 % und sonderbeitrag 0.90 % ist gesamtbeitrag 15.50 %. Bei der betriebsrente sind 15,50% gesamtbeitrag aufzubringen plus 1,95 pflegeversicherung,insgesamt 17,45 % beitragslast. Dies ist der negative unter- schied zu 8.20% AN.beitrag für die gesetzliche rente. MfG.
Schiko.am 04.11.2008 | 08:31
Nur zur klarstellung, unter allgemeinen beitragssatz meinen sie wohl schon noch bis 31.12. 2008 den satz in seiner verschiedenheit der einzelnen kassen. Ab 1.1.2009 aber einheitlich für alle kassen 15,50 %. Dieser satz ist bei betriebs- renten allein vom arbeitnehmer aufzubringenm. Im gegensatz zur gesetzlichen rente, da gilt der häfteanteil zuzüglich 0,90 sonderbeitrag. den nur der AN. aufzubringen hat. MfG.
Chrisam 04.11.2008 | 06:12
Bei Betriebsrenten/Versorgungsbezügen gilt der ALLGEMEINE Beitagssatz der Krankenkassen.
Agnesam 04.11.2008 | 09:26
Hallo Schiko, "Chris" hat schon die Änderungen ab 1.1.2009 berücksichtigt. Nach der GKV-Beitragssatzverordnung vom 29.10.2008 ergibt sich folgende "Sprachregelung" "§ 1 - Allgemeiner Beitragssatz Der paritätisch finanzierte Beitragsssatz in der GKV beträgt 14,6 % Der allgemeine Beitragssatz nach § 241 SGB V ist der um 0,9 Beitragssatzpunkte erhöhte Beitragssatz nach Satz 1." Im Ergebnis natürlich "Hose wie Jacke" Agnes
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