Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenSehr geehrte Mutter,
Entscheidungen zum Bestehen von Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung treffen die Krankenkassen, die Rentenversicherungsträger führen diese Entscheidungen lediglich aus.
Wenn Sie mit der Entscheidung Ihrer Krankenkasse nicht einverstanden sind, müssen Sie sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen bzw. gegen den Bescheid der Krankenkasse Widerspruch einlegen. Auf diese Entscheidungen haben die Rentenversicherungsträger keinen Einfluss.
Das von Ihnen zitierte Merkblatt R0815 erstellen die Krankenkassen für die Rentenversicherungsträger.
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