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Experten-Antwort

KVdR, Anrechnung Kinder auf Vorversicherungszeit

von Witwenrente13.06.2018 | 12:13
356 Ansichten
3 Antworten

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Habe 1995 die Vorversicherungszeit für die KVdR nicht erfüllt. Nun könnte ich durch Anrechnung von 3 Jahren pro Kind diese Zeit erfüllen. Leider habe ich als Privatversicherte erst jetzt Kenntnis von dieser Möglichkeit erhalten. Die Bestandsrentner müssen ja von sich aus einen Antrag auf Überprüfung stellen. Müsste ich dann zwingend rückwirkend zum 01.08.2017 in die KVdR und alle Beiträge nachzahlen oder erst ab Datum der Bewilligung, bzw ab Datum des Überprüfungsantrages ? Problem ist, dass die Private KV rückwirkend nur bis 3 Monate nach Eintritt der Versicherungspflicht kündbar ist, sodass ich falls ich rückwirkend ab 01.08.2017 in die KVdR käme, eine hohe Doppelbelastung hätte.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung
KVdR, Anrechnung Kinder auf Vorversicherungszeit

Hallo, Witwenrente,

wir verweisen auf den letzten Hinweis. Die DRV prüft nicht die Vorversicherungszeit.

Diese Entscheidung trifft die zuständige Krankenkasse und teilt uns mit, in wie weit Sie als Rentner bei der Krankenversicherung veranlagt werden.

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2 Antworten

KvdRam 13.06.2018 | 13:41
Bitte klären Sie das mit einer gesetzlichen Krankenkasse. Die RV richtet sich nach der Krankenkassenentscheidung!
W*lfgangam 13.06.2018 | 18:39
Hallo Witwenrente, meines Wissens ist die KVdR dann auch zwingend ab Entstehen der Beitragspflicht ab 01.08.2018/Gesetzesänderung, durchzuführen und die bis heute aufgelaufenen Beiträge sind nachzuzahlen. Dazu kommt, dass Sie den Beitragszuschuss der DRV für die PKV-Beiträge ebenfalls zurückzahlen müssen. Ob die PKV nur mit Kündigung zu beenden ist oder ggf. bereits Kraft Versicherungsbedingungen absolut rückwirkend mit Beginn einer vorrangigen Versicherungspflicht zu beenden _ist_, klären Sie mit Ihrer PKV. Hier haben Sie eine weiteres Forum, dass sich mit Ihren KV-Fragen beschäftigt: http://www.krankenkassenforum.de/ Gruß w.
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