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Experten-Antwort

KVdR - Antrag / Rentenbescheid

von suchenwi08.10.2017 | 21:50
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Hallo, ich bin am Rätseln. Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) § 186 Beginn der Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger: "(9) Die Mitgliedschaft versicherungspflichtiger Rentner beginnt mit dem Tag der Stellung des Rentenantrags." Beispielsweise der 1.8.2019 (am Tag, nachdem mein ATZ-Vertrag, und dessen KV endet). Gleichzeitig wird aber empfohlen, den Rentenantrag ca. 3 Monate vor Fälligkeit zu stellen. Wäre es demnach sinnvoll, den Rentenantrag tatsächlich erst am 1.8.2019 zu stellen, und den Rentenbeginn zum 1.11.2019 zu beantragen? (Könnte ich aus Ersparnissen gut überbrücken.) Vorteil: der Rentenabschlag würde um 0.9% (3 Monate) lebenslänglich gesenkt. Kleinerer Nachteil: der KVdR/PV-Beitrag würde entsprechend erhöht. Wie ist es geregelt, wenn man durch Antragstellung schon KVdR-Mitglied ist, aber noch keine Rente erhält? Nachzahlung?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo suchenwi,

die Frage , ob es sich lohnt, den Rentenbeginn aufzuschieben, und in der Zeit zwischen dem Ende der Altersteilzeit und dem Beginn der Rente vom Vermögen zu leben, kann Ihnen hier kein Mensch beantworten, da die Rentabilität der Rentenbeiträge von der Dauer des Rentenbezuges (langes Leben) abhängig ist. Möglicherweise könnten Sie auch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld während des Verzichtes auf die Rente haben. Zuständig für die Klärung wäre die Agentur für Arbeit. Ansonsten ist es wie „KPJMK“ erwähnt hat. Die Versicherungspflicht als Beschäftigter (auch während der passiven Altersteilzeit) oder als Arbeitslosengeldbezieher verdrängt in der Regel die Antragstellermitgliedschaft in der KvdR. Da die Antragstellermitgliedschaft in der Krankenversicherung nicht immer Beitragsfrei ist, empfehle ich Ihnen ein Gespräch mit Ihre zuständigen Krankenkasse.

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4 Antworten

KPJMKam 09.10.2017 | 08:40
Hallo. Du wirst erst Mitglied als Antragsteller wenn keine andere Pflichtmitgliedschaft als Ausschlussgrund mehr vorliegt. Hier im Merkblatt unter 5 und Deine Beitäge als Antragsteller unter 12. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentbl…
suchenwiam 09.10.2017 | 22:38
"die Frage , ob es sich lohnt, den Rentenbeginn aufzuschieben, und in der Zeit zwischen dem Ende der Altersteilzeit und dem Beginn der Rente vom Vermögen zu leben, kann Ihnen hier kein Mensch beantworten, da die Rentabilität der Rentenbeiträge von der Dauer des Rentenbezuges (langes Leben) abhängig ist." Gewiss. Das ist das letztliche versicherungsmathematische Risiko. Wieviele Monate (m) werde ich nach Rentenantritt noch leben? Für freiwillige Nachzahlungen bei der DRV ist m um 231..250. Bei einer meiner Betriebsrenten ist m = 170, aber auch das traue ich mir mit knapp 65 nicht mehr zu. Also lieber ratierlich auszahlen lassen. Mein letztes Hemd hat keine Taschen, aber meine Töchter schon...
W*lfgangam 09.10.2017 | 21:52
Hallo suchenwi, zur überbrückenden Zeit nach der ATZ - wie komme ich mit möglichst wenig Verlust in die abschlagsfreie Rente - über den Umweg Arbeitslosigkeit _mit_ Leistungsanspruch vom 'Arbeitsamt' UND gleichzeitiger KV, lesen Sie hier diesen Beitrag: https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/lesen/nach-der-altersteilze… Hatten wie uns darüber noch nicht ausgetauscht, dass seit Kurzem das 'Arbeitsamt' hier einspringt? (es sind zu viele Nachfragen dazu ... :-)) Es gab eine aktuelle BSG-Entscheidung/Sept. 2017 dazu, die AfA ist darauf vorbereitet ...und Sie wären nicht der Erste, der jetzt diesen 'Joker' zieht und dort aufläuft. Gruß w.
suchenwiam 09.10.2017 | 22:12
"Es gab eine aktuelle BSG-Entscheidung/Sept. 2017 dazu, die AfA ist darauf vorbereitet..." Die Entscheidung bezog sich aber wohl auf "besonders langjährig Versicherte", was für mich nicht zutrifft. Den Stress mit der AfA möchte ich mir lieber nicht antun. Ebenso mit der KV. Die freiwillige Versicherung kostet minimal knapp 200€/Monat. Durchgerechnet scheint nahtloser Übergang ATZ -> vorgezogene Rente mit 63 (und KVdR) günstiger zu sein. Ausser, beim immer wieder berichteten "Fachkräftemangel", ich finde mit 63 noch einen Job als Software-Entwickler... bezweifle ich aber. Man muss es nehmen, wie es kommt.
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