Hallo NoName, wie Sie schon richtig vermutet haben, wird die 9/10 Prüfung bis zur Antragstellung geprüft. Wenn Ihnen nicht so viele Monate zur Erfüllung fehlen sollten, der Rentenbescheid noch nicht rechtskräftig ist, sollten Sie über eine Rücknahme des Rentenantrages nachdenken. Das geht natürlich nur dann, wenn Sie kein anderer Leistungsträger zur Rehaantragstellung aufgefordert hat und die Sache aus gesundheitlichen und finanziellen Gründen überhaupt möglich ist.
Die Beiträge seit der Antragstellung zur GKV., werden erst ab dem nächsten Versicherungsfall (Altersrente) berücksichtigt. Auch aus diesem Grunde ist es sehr wichtig für Sie zu erfahren, wie hoch die Anzahl der fehlenden Monate ist, damit Sie möglicherweise den geschicktesten Termin für eine spätere Rentenumwandlung finden.