Hallo Siegfried,
Sie sollten das auf jeden Fall direkt mit dem Gericht klären. Sofern das Gericht Ihr persönliches Erscheinen für diesen Termin angeordnet hat, ist auch in der (Ein-)Ladung konkret aufgeführt, mit welchen Folgen Sie rechnen müssen, wenn Sie nicht erscheinen.
Handelt es sich dagegen "nur" um eine mündliche Verhandlung in Ihrer Rentenangelegenheit, ohne dass Ihr persönliches Erscheinen angeordnet ist, dann müssen Sie zwar i.d.R. nicht mit Bußgeldern rechnen. Der Richter entscheidet dann aber nach Aktenlage und Sie können Ihren Standpunkt nicht darstellen - und das kann sich natürlich auch nachteilig auswirken. Sie sollten also schon darüber nachdenken, ob Sie sich nicht vertreten lassen, wenn Sie sich selbst die Teilnahme nicht zutrauen.
Mehr kann ich hier im Forum leider nicht dazu sagen: Bitte wenden Sie sich auf jeden Fall direkt an das Gericht mit dieser Frage...