Hallo Elisabeth,
wenn Sie die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt haben, besteht die Möglichkeit bei JG 56 mit 63 Jahren und 8 Monaten abschlagsfrei in die Altersrente für besonders langjährig Versicherte zu gehen. Sollte die Wartezeit nicht erfüllt sein oder sie auf einen früheren Rentenbeginn bestehen, z.B. mit (genau) 63, ist vor Vollendung der Regelaltersgrenze nur eine abschlagsbehaftete Rente möglich.