Hallo Johanna,
dann liegt einfach die für eine frühere Altersrente erforderliche Mindestversicherungszeit von 35 Jahren nicht vor (dtsch. wie polnische Versicherungszeiten zusammengezählt) - und das gilt auch für im Inland/D Lebende, die sind genauso davon ausgeschlossen.
> Übrigens: seit fast 3.Jahren kämpfe ich um polnischen Teil meiner EMR, die mir natürlich mit der Ausreise eingezogen wurde.
Sorry, aber das ist gesetzlich so vorgesehen, wenn _in_ der dtsch. Rente ausländische Versicherungszeiten (FRG/DPRA) 'eingerechnet' worden sind und sogar - ohne Beitragsleistung in D - als Rente bei Aufenthalt im Inland/D ausgezahlt werden. Vor der Ausreise liest man einfach mal seinen Rentenbescheid nach, welche Folgewirkungen/Wegfall der Auslandszeiten das Verzug haben kann und lässt sich das vorher bestätigen!!!
Nun sind wir doch bei Ihren Versäumnissen in der Vergangenheit, die sich nicht mehr ausbügeln lassen.
Aktuell können Sie daher nur den Rat erhalten, über die polnischen Sozialleistungssysteme bis zum Beginn der Altersrente Ihnen zustehende Sozialleistungen/Überbrückungskredite (?) zu erhalten.
https://www.google.com/search?client=firefox-b-ab&q=polen+so…
Gruß
w.
PS: Sorry für den 'Seidenfaden'. Aber wer so stürmisch hier reinpoltert, darf/muss auch mit Gegenwind rechnen, wenn er/sie die eigene Tür so aufreißt.