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Experten-Antwort

Lehre plus Hinzuverdienst bei Selbständigkeit

von Erwin Schöneberger26.11.2015 | 18:45
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Meine Frage lautet: Ich habe eine Fachschulzeit vom 16. bis 18. Lebensjahr; danach 1 Jahr Berufsausbildung und danach 2 Jahre verpflichtet bei der Bundeswehr, bitte teilen Sie mir mit von wann bis wann ich hier eine Berufsausbildung anerkannt bekomme und wie die 2 Jahre Bundeswehrzeit (wo ich mich verpflichtet habe) in der Rentenversicherung berücksichtigt bzw. berechnet werden. Weiterhin interessiert mich noch, falls ich im Juni 2016 in eine vorgezogene Altersrente gehe, welchen Nachweis ich monatlich dem Rentenversicherungsträger vorlegen muss, um das zweimalige Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze von 450,-- € Btto ohne Kürzung der Rente zu befürchten. Muss dieser Nachweis vom Steuerberater oder kann ich monatlich eine Aufstellung vorlegen. Danke Erwin Schöneberger

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Erwin Schöneberger,

die Zeit der Fachschulausbildung kann nach Vollendung des 17. Lebensjahres als Anrechnungszeit berücksichtigt werden. Für das eine Jahr Berufsausbildung werden die Pflichtbeiträge als während einer Ausbildung gekennzeichnet. Soweit Sie während der Bundeswehrzeit keine Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet haben, werden Sie für diese Zeit nachversichert, wenn Sie ohne Anspruch auf Versorgung ausgeschieden sind.

Bezüglich Ihrer zweiten Frage gehe ich davon aus, dass Sie selbständig tätig sind. Hier wird grundsätzlich das im Steuerbescheid ausgewiesene jährliche Arbeitseinkommen durch 12 geteilt. Eine davon abweichende Zuordnung des Verdienstes kann durch einen Steuerberater geltend gemacht werden.

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