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Experten-Antwort

Leiblicher Vater und Stiefvater tot - Doppelt Halbwaisenrente?

von Lisa09.02.2016 | 09:33
2814 Ansichten
15 Antworten

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Guten Tag, Ich beziehe Halbwaisenrente, da mein leiblicher Vater vor einigen Jahren gestorben ist. In der Zwischenzeit hat meine Mutter neu geheiratet und wir haben mit dem neuen Mann in einem Haushalt gelebt. Dieser ist nun ebenfalls verstorben. Habe ich aufgrund dieses doppelten Schicksalsschlag Anspruch auf doppelte Halbwaisenrente? Über eine Antwort würde ich mich freuen.

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Lisa,

Magnus hat ja Ihre Anfrage bereits korrekt beantwortet.

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14 Antworten

GroKoam 09.02.2016 | 09:51
Mindestens das Vierfache.
Magnusam 09.02.2016 | 09:56
Hallo Lisa, hat eine Waise Anspruch auf mehrere Waisenrenten, so wird nur die höchste gezahlt. Sie sollten die weitere Halbwaisenrente beantragen. Die Deutsche Rentenversicherung zahlt dann die höhere Rente.
Schorscham 09.02.2016 | 11:32
Renten sind keine "Schmerzensgelder" sondern für den Lebensunterhalt gedacht. Daher gibt es auch keine "Mehrfachzahlungen" für erlittene Schicksalsschläge. Trotzdem herzliches Beileid!
W*lfgangam 09.02.2016 | 19:03
Hallo Lisa, Voll-Waisenrente ist erst dann möglich, wenn der letzte 'Elternteil' (Ihre Mutter) verstorben. Bis dahin werden nur die verschiedenen Halbwaisenrenten verglichen. Machen wird es noch 'komplizierter', könnten ggf. auch noch Pflegeeltern beteiligt sein - bis da dann eine Vollwaisenrente draus wird, kann es dann schon dauern. Gruß w.
Vater Glaseram 10.02.2016 | 15:56
In Zeiten knapper öffentlicher Kassen, wo man lieber das Geld für andere Zwecke ausgibt (zum Beispiel für Euro-Krise oder für die Asylanten-Krise) ist das Thema Renten-Gerechtigkeit oder Altersvorsorge absolut von untergeordneter Bedeutung. Wenn da sich aber die politischen Verhältnisse nicht ändern (zum Beispiel bei und durch Wahlen) sollte man sich nicht darüber wundern, daß bei der Rente nicht viel rauskommt. Und schon gar nicht doppelte Halbwaisenrenten.
Schorscham 10.02.2016 | 18:29
Zitat von Vater Glaser anzeigenausblenden
Glauben Sie etwa, dass die Linkspartei, AfD oder NPD für höhere Renten sorgen würden? Sollte die Linkspartei jemals ihr paradiesisches "bedingungslose Grundeinkommen", von dem viele Langzeitarbeitslose träumen, realisieren können, würden "Null Bock auf Arbeit-Typen" genauso viel Geld bekommen wie fleißige Arbeitnehmer und Rentner, die u.U. jahrzehntelang beträchtliche Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Fänden Sie DAS etwa gerecht? Ich nicht! Und warum jemand eine "doppelte Halbweisenrente" bekommen sollte, kann ich auch nicht nachvollziehen. Arbeitnehmer, die mehrere Arbeitsverhältnisse hatten, bekommen auch keine "doppelten Altersrenten" gezahlt. Oder wollen Sie das auch ändern?
W*lfgangam 10.02.2016 | 21:09
Hallo Schorsch, die Vollwaisenrente ist die doppelte Halbwaisenrente (Rentenartfaktor 0,2 statt 0,1). Da 2 Elternteile verstorben sind - was ja meist der Regelfall ist - war die Frage gar nicht so blöd/berechtigt. Und rechnerisch kann sich selbst die (neue) Halbwaisenrente um ein Vielfaches erhöhen ... Gruß w.
N. Blümleinam 11.02.2016 | 00:27
Und warum jemand eine "doppelte Halbweisenrente" bekommen sollte, kann ich auch nicht nachvollziehen.
Hallo Schorsch, die Vollwaisenrente ist die doppelte Halbwaisenrente (Rentenartfaktor 0,2 statt 0,1). Da 2 Elternteile verstorben sind - was ja meist der Regelfall ist - war die Frage gar nicht so blöd/berechtigt. Und rechnerisch kann sich selbst die (neue) Halbwaisenrente um ein Vielfaches erhöhen ... Gruß w.
Und wenn der Vater sowohl Beamter war als auch Angestellter und in die Rentenkasse eingezahlt hat, bekommt der Sohn oder die Tochter nach dessen Ableben auch 2 Waisen-Renten, eine aus der Beamtenkasse und eine aus der Rentenkasse. Oder sollte ich mich da täuschen?
Schorscham 11.02.2016 | 12:22
Damit dürften wohl Vater und Mutter gemeint sein aber nicht leiblicher Vater und Stiefvater. Nach Ihrer Logik würde einem Waisen sogar die dreifache oder gar vierfache Hinterbliebenenrente zustehen, wenn die Mutter noch öfter geheiratet hätte. MfG
Schorscham 11.02.2016 | 14:06
Zitat von N. Blümlein anzeigenausblenden
Das wäre zumindest gerecht, weil durch die gezahlten GRV-Beiträge auch Leistungsansprüche erworben wurden. Wer 3 oder 4 Lebensversicherungsverträge bedient hat, hat logischerweise auch Anspruch auf 3 bzw. 4 Auszahlungen. Bei Sachversicherungen ist es allerdings nicht immer so selbstverständlich, weil maximal der tatsächlich entstandene Schaden ersetzt werden muss. Wer also 2 Hausratversicherungen abgeschlossen hat, kann trotzdem nur einen Brandschaden geltend machen aber nicht 2 mal den selben Schaden.
W*lfgangam 11.02.2016 | 20:40
...und der jeweils 'neue' Vater nach Tod entsprechend hohe/höhere Rentenleistungen hinterlassen hat ...JA! Eine Halbwaisenrente kann bei mickrigen 5 EUR anfangen (Asylbewerber mit ein paar kleinen Hartz4-Beiträge nach Einbürgerung), aber auch schwindelerregende 500 EUR erreichen - kommt u. a. auch immer auf etwaige Zuschläge vom letzten Stiefvater an. Rentenberechnung kann so einfach sein ;-) Insofern sollte man nicht ins Blaue hinein stochern: kann es nicht geben ...selbst bei EM-Renten kann es ein Vielfaches des Gegenwertes der erarbeiteten Zeiten geben - ist das dann auch ungerecht, wenn da Zurechnungszeiten den Anspruch erhöhen? Nein, weil es gesetzlich in der DRV so vorgesehen ist ... > Hallo N. Blümchen, die Halbwaisenrente aus der Rente wird immer gezahlt. Bei der Pension kann es eine vollständige Anrechnung geben, so dass in der Summe nicht mehr herauskommt. Aber, sie haben Recht, 2 Leistungen sind dann möglich. Gruß w.
Schorscham 11.02.2016 | 23:04
Nach Ihrer Logik würde einem Waisen sogar die dreifache oder gar vierfache Hinterbliebenenrente zustehen, wenn die Mutter noch öfter geheiratet hätte.
...und der jeweils 'neue' Vater nach Tod entsprechend hohe/höhere Rentenleistungen hinterlassen hat ...JA!
Ein Waise wird aber nicht zum "Vollwaisen", nur weil neben dem leiblichen Vater auch (ein) Stiefvater gestorben ist. Und wenn sich aufgrund der "Beitragshistorie" des verstorbenen Stiefvaters ein (etwas) höherer Waisenrenten-Anspruch ergeben sollte, dann ist das ein ganz anderes Thema. (Vielleicht sollten Sie noch mal die Eingangsfrage lesen!) MfG
W*lfgangam 11.02.2016 | 23:12
...die lese ich nie, noch würde ich den Hintergrund/weitere Aspekte verstehen. Ich ratz einfach qwertz wie es kommt auf der Tastatur weg ;-) Gruß w.
Schorscham 12.02.2016 | 11:33
Das erklärt natürlich Ihre etwas verunglückten Reaktionen auf meine Beitäge. ;-) MfG
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