Hallo Lisa,
Magnus hat ja Ihre Anfrage bereits korrekt beantwortet.
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Hallo Lisa,
Magnus hat ja Ihre Anfrage bereits korrekt beantwortet.
Das erklärt natürlich Ihre etwas verunglückten Reaktionen auf meine Beitäge. ;-)
MfG
Und wenn der Vater sowohl Beamter war als auch Angestellter und in die Rentenkasse eingezahlt hat, bekommt der Sohn oder die Tochter nach dessen Ableben auch 2 Waisen-Renten, eine aus der Beamtenkasse und eine aus der Rentenkasse. Oder sollte ich mich da täuschen?Und warum jemand eine "doppelte Halbweisenrente" bekommen sollte, kann ich auch nicht nachvollziehen.Hallo Schorsch, die Vollwaisenrente ist die doppelte Halbwaisenrente (Rentenartfaktor 0,2 statt 0,1). Da 2 Elternteile verstorben sind - was ja meist der Regelfall ist - war die Frage gar nicht so blöd/berechtigt. Und rechnerisch kann sich selbst die (neue) Halbwaisenrente um ein Vielfaches erhöhen ... Gruß w.
Das erklärt natürlich Ihre etwas verunglückten Reaktionen auf meine Beitäge. ;-)
MfG
Ein Waise wird aber nicht zum "Vollwaisen", nur weil neben dem leiblichen Vater auch (ein) Stiefvater gestorben ist. Und wenn sich aufgrund der "Beitragshistorie" des verstorbenen Stiefvaters ein (etwas) höherer Waisenrenten-Anspruch ergeben sollte, dann ist das ein ganz anderes Thema. (Vielleicht sollten Sie noch mal die Eingangsfrage lesen!) MfGNach Ihrer Logik würde einem Waisen sogar die dreifache oder gar vierfache Hinterbliebenenrente zustehen, wenn die Mutter noch öfter geheiratet hätte....und der jeweils 'neue' Vater nach Tod entsprechend hohe/höhere Rentenleistungen hinterlassen hat ...JA!
Das erklärt natürlich Ihre etwas verunglückten Reaktionen auf meine Beitäge. ;-)
MfG
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