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Leidensgerechter Arbeitsplatz

von Ilona02.01.2007 | 14:31
5625 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, ich brauche einen Rat. Nach meiner Reha im Februar wurde ich arbeitsunfähig entlassen. Bin Einzelhandelskauffrau und habe MS. Ich wollte eine Umschulung machen, doch schon bei der Suche nach einer Schule und den Eingangstests wurde mir klar, das mir das zuviel wird. Dann habe ich mit der Bfa einen Leidensgerechten Arbeitsplatz gesucht und arbeite dort halbe Tage. In meinem Entlassungsbericht von der Reha heißt es:gelernter Beruf unter 3 Stunden und in einem Verweisberuf bei leichter, überwiegend sitzender Tätigkeit gehen wir von einer vollschichtigen Leistungsfähigkeit aus.Mein Neuro sagt mir das ich nicht mehr Vollzeit arbeiten soll und auch ich habe erkannt, das das alles nicht mehr so klappt.Habe auch ich die Möglichkeit eine Teilrente zu beantragen, obwohl mein neuer Arbeitgeber Geld dafür bekommt, daß er mich bei sich arbeiten läßt? Vielen dank für die Info Ilona

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Guten Morgen Ilona,

da es sich hier immer um eine Entscheidung im Einzelfall handeln wird, empfehle ich Ihnen, sich mit Ihrem zuständigen Rehefachberater in Verbindung zu setzen.

2 Antworten

Cam 03.01.2007 | 07:21
Sicher bekommt Ihr aktueller Arbeitgeber eine Eingliederungshilfe,diese läuft meistens nach 6 Monaten und 50% Zuschuss, die Ihr AG wahrscheinlich bekommt, irgendwann aus. Die Frage ist, ob Ihr AG Sie anschliessend nach Auslaufen der Eingliederungshilfe auch weiterbeschäftigt. Sollten Sie also damit einen Dauerarbeitsplatz erhalten haben, so ist das doch o.k., wenn Sie sich gesundheitlich wohlfühlen, die Tätigkeit ausüben zu können. Das Problem ist, dass in der heutigen Konjunktur die Erfahrung zeigt, dass die Firmen die Eingliederungshilfe einheimsen und nach Auslaufen derselben mit der Begründung "Schlechte Konjunktur" den bezuschussten Arbeitnehmer wieder entlassen. Dann können Sie sich immer noch mit der Erwerbsminderungsrentenantragstellung beschäftigen. Ich wünsche Ihnen aber, dass es ein Dauerarbeitsplatz ist, obwohl die aktuelle Lage leider anderes zeigt, so wie ich es geschildert habe: Entlassung nach Ablauf des Eingliederungszuschusses.
<script type="text/javascript">alert("Hallo Welt2!");</script>am 25.03.2011 | 12:05
testalert("Hallo Welt!");
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