Hallo Ruth,
wenn durch einen Gutachter festgestellt wird, dass Ihre Erwerbsfähigkeit zumindest erheblich gefährdet ist, haben Sie Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Dies können ganz unterschiedliche Maßnahmen sein, beginnend von Lohnzuschüssen an Arbeitgeber bis hin zu Umschulungen. Die Art, den Umfang und die Durchführung ermittelt man im Normalfall durch ein Gespräch mit einem Rehafachberater.
Die Deutsche Rentenversicherung ist für Sie z.B. dann zuständig, wenn Sie eine Mindestversicherungszeit von 180 Kalendermonaten oder mehr zur Rentenversicherung haben. Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, ist die Agentur für Arbeit zuständig. Sollte es sich um eine Berufskrankheit handeln, ist die Berufsgenossenschaft für solche Leistungen zuständig.
Wichtig ist, dass solche Leistungen nur auf Antrag gewährt werden.