Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Ruth,
wenn durch einen Gutachter festgestellt wird, dass Ihre Erwerbsfähigkeit zumindest erheblich gefährdet ist, haben Sie Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Dies können ganz unterschiedliche Maßnahmen sein, beginnend von Lohnzuschüssen an Arbeitgeber bis hin zu Umschulungen. Die Art, den Umfang und die Durchführung ermittelt man im Normalfall durch ein Gespräch mit einem Rehafachberater.
Die Deutsche Rentenversicherung ist für Sie z.B. dann zuständig, wenn Sie eine Mindestversicherungszeit von 180 Kalendermonaten oder mehr zur Rentenversicherung haben. Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, ist die Agentur für Arbeit zuständig. Sollte es sich um eine Berufskrankheit handeln, ist die Berufsgenossenschaft für solche Leistungen zuständig.
Wichtig ist, dass solche Leistungen nur auf Antrag gewährt werden.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.