Hallo Sieglinde,
eine verlässliche Aussage kann Ihnen nur das Finanzamt, oder die steuerberatenden Berufsgruppen geben. Nachdem es sich jedoch dem Grunde nach um eine Lohnersatzleistung handelt, würden wir die Angabe in der Steuererklärung aufgrund des steuerlichen Progressionsvorbehalts auf jeden Fall empfehlen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung