Guten Morgen,
es ist üblich, dass zunächst ein Bewilligungsbescheid ohne individuelles Rehaziel (=Bewilligung dem Grunde nach) erteilt wird. Dann legen Sie zusammen mit der Rehaberaterin eine Rehabilitationsstrategie fest.
Sie haben geschrieben, dass Sie von einer Rehaberaterin beraten wurden.
Wenn dort konkrete Zusagen von der Rehaberaterin gemacht wurden, dann werden Sie im Anschluss einen weiteren Bescheid erhalten, der Ihnen diese Leistung zusichert und auch erläutern wird.
Viele Grüße