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Experten-Antwort

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

von Larife02.03.2016 | 19:10
1347 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo , Ich habe Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben dem Grunde nach bewilligt bekommen. Mit meiner Rehaberaterin habe ich besprochen wie die Zukunft ablaufen soll. Kann trotz dieses Gespräches die Rentenversicherung die Kostenübernahme ablehnen? Liebe Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen,

es ist üblich, dass zunächst ein Bewilligungsbescheid ohne individuelles Rehaziel (=Bewilligung dem Grunde nach) erteilt wird. Dann legen Sie zusammen mit der Rehaberaterin eine Rehabilitationsstrategie fest.

Sie haben geschrieben, dass Sie von einer Rehaberaterin beraten wurden.

Wenn dort konkrete Zusagen von der Rehaberaterin gemacht wurden, dann werden Sie im Anschluss einen weiteren Bescheid erhalten, der Ihnen diese Leistung zusichert und auch erläutern wird.

Viele Grüße

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

KSCam 02.03.2016 | 19:46
Ja, beispielsweise dann wenn Sie unbedingt eine bestimmte Leistung anstreben, für die Sie nicht geeignet wären. Aber warum haben Sie so etwas nicht mit der Rehaberaterin besprochen?
Larifeam 02.03.2016 | 20:47
Ja bei mangelnder Eignung ist das klar. Aber selbst wenn diese Eignung noch nicht überprüft wurde? Kann die Rentenversicherung das ablehnen?
Achillam 03.03.2016 | 06:22
Wenn Sie zu Alt für dieses Leistung wären JA. Ansonsten geht es evtl erstmal in eine Berufsfindung/Arbeitserprobung bzw wenn Sie schon genau wissen was Sie machen wollen in einen Rehavorbereitungslehrgang um die Eignung festzustellen.
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