Ein ähnlicher Fall, wie er hier von Bürokratieenttäuschter geschildert wurde. Und zwar:
Ich bin auch in voller EM-Rente (befristet bis Oktober) inkl. GdB 60 und immer noch bei meinem alten AG angestellt. Möchte jetzt auch langsam wieder zurück, Betonung auf 'langsam'. Fragte also erstmal telefonisch an zwecks Info bzgl. Hamburger Modell und bekam die Antwort: nein, geht nicht, aber ich sollte mich sicherheitshalber nochmal vor Ort beraten lassen. Fand ich gut; bevor sie mir etwas sagt, was dann doch nicht stimmt gibt sie lieber zu, dass sie es nicht genau sagen kann (habe auch schon die Erfahrung gemacht, dass jemand so tut, als wisse er alles - und das war dann falsch. Nicht von der DRV, andere Stelle) und rät zur intensiveren Beratung vor Ort. Also machte ich online eine Termin bei der Rentenberatung. Da hieß es dann: ungewöhnlicher Fall, hatten wir noch nicht, einfach mal versuchen, Leistungen zur Teilhabe zu beantragen und ich bekam die genannten Formulare. Dennoch sollte ich sicherheitshalber einen Weiterbewilligungsantrag stellen (wollte ich nämlich nicht, denn ich will ja wieder arbeiten...). DIe Beraterin war sehr nett und gab sich wirklich Mühe; ich muss sagen, ich habe bisher auch nur gute Erfahrungen mit den DRV-MitarbeiterInnen gemacht. Also an dieser Stelle auch mal ein Lob.
Gestern wollte ich die Unterlagen abgeben und wurde zu einem Rehaberater geschickt. Ergebnis: nein, macht die DRV nicht, nur nach einer Reha und dann auch nur, wenn der Reha-Arzt das befürwortet. Aus EM-Rente heraus gebe es keine stufenweise Wiedereingliederung. Wenn ich "das Ding" (so nannte er die Unterlagen) abgebe werde die Rente sofort gestrichen und ich müsse zum Jobcenter, das aber eine Wiedereingliederung auch nicht zahlt, sondern mich vermitteln wollen wird. Wenn ich die Arbeit dann aber doch nicht schaffe, müsse ich das ganze Rentenantragsverfahren nochmal von vorn angehen, weil mein Anspruch dann verwirkt sei. Mein Einwand: Ich bin ja nicht arbeitslos, sondern immer noch angestellt und möchte einfach nur zurück... Antwort: Ich könne, wenn ich zum alten AG zurück will, da ja erstmal einen 450€-Job machen, dann selber die Stundenzahl steigern und bei mehr als 450,- € wird die Rente entsprechend gekürzt bis aufgehoben. Wenn ich dann scheitere, sei der Anspruch wenigstens nicht verwirkt. Also Weiterbewilligung beantragen und gleichzeitig den Job beim alten AG machen. Eine andere Möglichkeit gebe es nicht.
Ich sagte, dass es fraglich ist, ob ein AG jemanden nach mehrjähriger Krankheit sofort gegen Bezahlung arbeiten lässt; für Bezahlung will er ja auch Leistung sehen und wenn noch nicht ganz klar ist, wie leistungsfähig der AN ist bzw. der eben noch nicht wieder so fit ist, dass er sofort volle Leistung bringen kann, wird das nichts. Wenn er jedoch nichts zahlen muss wie bei einer Wiedereingliederung und damit für ihn keine Gefahr des finanziellen Verlusts besteht, dann ist er natürlich viel eher dazu bereit, jemanden arbeiten zu lassen, so dass die Chancen, wieder einsteigen zu können, logischerweise viel größer sind. Und falls der sich doch darauf einlässt, erfordert das eine Änderungskündigung, so dass ich bei ganz ungünstigen Entwicklungen (wirtschaftl. Art z. B.) nicht auf Vollzeitbeschäftigung bestehen kann! Da wil ich aber wieder hin.
Antwort: Das mag ja alles sein, aber trotzdem zahlt die DRV keine stufenweise Wiedereingliederung.
Was für eine Logik ist das? Jemand, der frisch erholt und leistungsfähig aus einer mehrwöchigen Reha kommt und daher grünes Licht bekam darf innerhalb von 4 Wochen LANGSAM, SCHONEND und mit Welpenschutz durch AU ohne jeden Leistungsdruck STUFENWEISE = unter langsamer Steigerung der Belastung, wieder einsteigen. Aber jemand, der jahrelang ebenfalls AU war (keine 3h/täglich), dessen Reha schon lange her ist, der so langsam mal wieder zurück ins Berufsleben will und ebenfalls langsame Steigerung braucht, eben WEIL er so lange 'raus ist, der soll auf einmal von jetzt auf gleich VOLLE Leistung bringen??? Finde den Fehler...
Alles, was ich will ist ja einfach nur, wieder an meinen Arbeitsplatz zurückzukehren, Endziel 40h/Woche und nicht, dort oder irgendwo anders (aber auch da ist es fraglich, eben wg. s.o. - und DARF ich das überhaupt als Immer-noch-woanders-Angestellte?) einen vorübergehenden Job zu machen! Ich brauche doch eigentlich nur verfahrensbezogene Unterstützung (Durchführung des Hamburger Modells, bei weiterlaufender Rente, Übergangsgeld muss ja nichtmal sein) während meiner Anfangszeit, in der ich noch nicht voll arbeiten kann und auch noch nicht den hohen Leistungsdruck wegstecken kann, der in meinem Bereich herrscht. Danach zahle ich doch selber wieder voll in die Rentenkasse ein. Aber nein, da zahlen die mir lieber Rente anstatt mir die Möglichkeit zu geben, möglichst schnell ins Berufsleben zurückzukehren und selber wieder in die Rentenkasse einzuzahlen!
Das kann doch nicht sein??? Muss ich erst den Bundesminister für Gesundheit, Herrn Gröhe, anschreiben und ihm die Absurdität des Ganzen schildern damit mal vom Gesetzgeber nachgedacht wird, ob diese ganzen Regelungen tatsächlich so sinnvoll sind? Oder Frau Nahles, unsere Arbeits- und Sozialministerin?
Was kann ich tun?