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Leistungen zur Teilhabe (G100 und Anlage G130)

von Computerfreak_weiblich20.02.2015 | 09:27
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ein ähnlicher Fall, wie er hier von Bürokratieenttäuschter geschildert wurde. Und zwar: Ich bin auch in voller EM-Rente (befristet bis Oktober) inkl. GdB 60 und immer noch bei meinem alten AG angestellt. Möchte jetzt auch langsam wieder zurück, Betonung auf 'langsam'. Fragte also erstmal telefonisch an zwecks Info bzgl. Hamburger Modell und bekam die Antwort: nein, geht nicht, aber ich sollte mich sicherheitshalber nochmal vor Ort beraten lassen. Fand ich gut; bevor sie mir etwas sagt, was dann doch nicht stimmt gibt sie lieber zu, dass sie es nicht genau sagen kann (habe auch schon die Erfahrung gemacht, dass jemand so tut, als wisse er alles - und das war dann falsch. Nicht von der DRV, andere Stelle) und rät zur intensiveren Beratung vor Ort. Also machte ich online eine Termin bei der Rentenberatung. Da hieß es dann: ungewöhnlicher Fall, hatten wir noch nicht, einfach mal versuchen, Leistungen zur Teilhabe zu beantragen und ich bekam die genannten Formulare. Dennoch sollte ich sicherheitshalber einen Weiterbewilligungsantrag stellen (wollte ich nämlich nicht, denn ich will ja wieder arbeiten...). DIe Beraterin war sehr nett und gab sich wirklich Mühe; ich muss sagen, ich habe bisher auch nur gute Erfahrungen mit den DRV-MitarbeiterInnen gemacht. Also an dieser Stelle auch mal ein Lob. Gestern wollte ich die Unterlagen abgeben und wurde zu einem Rehaberater geschickt. Ergebnis: nein, macht die DRV nicht, nur nach einer Reha und dann auch nur, wenn der Reha-Arzt das befürwortet. Aus EM-Rente heraus gebe es keine stufenweise Wiedereingliederung. Wenn ich "das Ding" (so nannte er die Unterlagen) abgebe werde die Rente sofort gestrichen und ich müsse zum Jobcenter, das aber eine Wiedereingliederung auch nicht zahlt, sondern mich vermitteln wollen wird. Wenn ich die Arbeit dann aber doch nicht schaffe, müsse ich das ganze Rentenantragsverfahren nochmal von vorn angehen, weil mein Anspruch dann verwirkt sei. Mein Einwand: Ich bin ja nicht arbeitslos, sondern immer noch angestellt und möchte einfach nur zurück... Antwort: Ich könne, wenn ich zum alten AG zurück will, da ja erstmal einen 450€-Job machen, dann selber die Stundenzahl steigern und bei mehr als 450,- € wird die Rente entsprechend gekürzt bis aufgehoben. Wenn ich dann scheitere, sei der Anspruch wenigstens nicht verwirkt. Also Weiterbewilligung beantragen und gleichzeitig den Job beim alten AG machen. Eine andere Möglichkeit gebe es nicht. Ich sagte, dass es fraglich ist, ob ein AG jemanden nach mehrjähriger Krankheit sofort gegen Bezahlung arbeiten lässt; für Bezahlung will er ja auch Leistung sehen und wenn noch nicht ganz klar ist, wie leistungsfähig der AN ist bzw. der eben noch nicht wieder so fit ist, dass er sofort volle Leistung bringen kann, wird das nichts. Wenn er jedoch nichts zahlen muss wie bei einer Wiedereingliederung und damit für ihn keine Gefahr des finanziellen Verlusts besteht, dann ist er natürlich viel eher dazu bereit, jemanden arbeiten zu lassen, so dass die Chancen, wieder einsteigen zu können, logischerweise viel größer sind. Und falls der sich doch darauf einlässt, erfordert das eine Änderungskündigung, so dass ich bei ganz ungünstigen Entwicklungen (wirtschaftl. Art z. B.) nicht auf Vollzeitbeschäftigung bestehen kann! Da wil ich aber wieder hin. Antwort: Das mag ja alles sein, aber trotzdem zahlt die DRV keine stufenweise Wiedereingliederung. Was für eine Logik ist das? Jemand, der frisch erholt und leistungsfähig aus einer mehrwöchigen Reha kommt und daher grünes Licht bekam darf innerhalb von 4 Wochen LANGSAM, SCHONEND und mit Welpenschutz durch AU ohne jeden Leistungsdruck STUFENWEISE = unter langsamer Steigerung der Belastung, wieder einsteigen. Aber jemand, der jahrelang ebenfalls AU war (keine 3h/täglich), dessen Reha schon lange her ist, der so langsam mal wieder zurück ins Berufsleben will und ebenfalls langsame Steigerung braucht, eben WEIL er so lange 'raus ist, der soll auf einmal von jetzt auf gleich VOLLE Leistung bringen??? Finde den Fehler... Alles, was ich will ist ja einfach nur, wieder an meinen Arbeitsplatz zurückzukehren, Endziel 40h/Woche und nicht, dort oder irgendwo anders (aber auch da ist es fraglich, eben wg. s.o. - und DARF ich das überhaupt als Immer-noch-woanders-Angestellte?) einen vorübergehenden Job zu machen! Ich brauche doch eigentlich nur verfahrensbezogene Unterstützung (Durchführung des Hamburger Modells, bei weiterlaufender Rente, Übergangsgeld muss ja nichtmal sein) während meiner Anfangszeit, in der ich noch nicht voll arbeiten kann und auch noch nicht den hohen Leistungsdruck wegstecken kann, der in meinem Bereich herrscht. Danach zahle ich doch selber wieder voll in die Rentenkasse ein. Aber nein, da zahlen die mir lieber Rente anstatt mir die Möglichkeit zu geben, möglichst schnell ins Berufsleben zurückzukehren und selber wieder in die Rentenkasse einzuzahlen! Das kann doch nicht sein??? Muss ich erst den Bundesminister für Gesundheit, Herrn Gröhe, anschreiben und ihm die Absurdität des Ganzen schildern damit mal vom Gesetzgeber nachgedacht wird, ob diese ganzen Regelungen tatsächlich so sinnvoll sind? Oder Frau Nahles, unsere Arbeits- und Sozialministerin? Was kann ich tun?

9 Antworten

Computerfreak_weiblicham 20.02.2015 | 09:34
Danke für Deinen äußerst intelligenten, reflektierten und konstruktiven Beitrag. Jeder blamiert sich so gut er kann...
GroKoam 20.02.2015 | 09:31
Geh arbeiten und gut iss.
Computerfreak_weiblicham 20.02.2015 | 10:18
Hallo, vielen Dank für Ihre Antwort! Meinen Sie dies: http://www.mbreha.de/142-0-1--anpassungsmassnahme.html ? Muss man dafür tatsächlich in eine Klinik??? Das halte ich in meinem Fall doch für arg übertrieben... und im Endeffekt viel teurer für die DRV als die Weiterzahlung meiner Rente bei stufenweiser Wiedereingliederung! Oder wer zahlt das? Und was bzgl. Wartezeiten? Von einer Teilrente wurde nie gesprochen. Aber die kommt für mich auch nur dann in Frage, wenn ich anderweitige Einkünfte habe, die den fehlenden Betrag ausgleichen. Wie gesagt ist es jedoch fraglich, ob ein AG jemanden gegen Bezahlung einstellt bei dem er nicht die Gewähr hat, 100% Leistung zu bekommen. Zum Antrag auf Teilhabe: Der Rehaberater sagte, ich solle "das Ding" NICHT abgeben, dann würde die Rente sofort wegfallen und der Anspruch sei verwirkt, weil ich mich dann ja als wieder arbeitsfähig einschätze. Sagte auch da nix bzgl. Teilrente. Ja was denn nu...? Bin jetzt doch etwas verwirrt.
=//=am 20.02.2015 | 10:19
Ich finde es toll, dass Sie wieder arbeiten wollen. Aber ich muss dem Reha-Fachberater teilweise Recht geben. Eine stufenweise Wiedereingliederung giibt es nur nach einer medizinischen Reha-Maßnahme. Das hat den Sinn und Zweck, dem/der Versicherten nach längerer Krankheit wieder langsam - stufenweise - in das Erwerbsleben zurückzuführen und schon die Reha-Maßnahme wurde ja aus diesem Grund durchgeführt (= erheblich gefährdete oder bereits geminderte Erwerbsfähigkeit abzuwenden). Wenn ein Versicherter die stufenweise Wiedereingliederung abbrechen muß und/oder keine Aussicht auf Erfolg besteht, ist vom RV-Träger zu prüfen, ob eine Erwerbsminderung vorliegt. Während einer stufenweisen Wiedereingliederung nach einer Reha-Maßnahme muß Arbeitsunfähigkeit vorliegen. Entweder das Krankengeld wird weitergezahlt oder es muss Übergangsgeld von der DRV gezahlt werden. Da eine solche StWE bei Rentenbeziehern im Gesetz nicht vorgesehen ist, kann sie von der DRV auch nicht geleistet werden. Es ist aber auch gar nicht so paradox, wie Sie es sehen, wenn Sie den Sinn und Zweck verstehen. Ich würde Ihnen raten, einen Weitergewährungsantrag zu stellen. Auch wenn Sie gerne irgendwann wieder voll arbeiten wollen, aus meiner Erfahrung heraus überschätzen manche leider ihr Leistungsvermögen. Ist nicht böse gemeint, aber leider Tatsache. Sie sollten wirklich versuchen, mit einem Minijob zu beginnen, vielleicht läßt sich Ihr bisheriger AG darauf ein. Wenn Sie dann merken, Sie können Ihre Arbeitsleistung steigern, ist es gut. Wenn nicht, haben Sie - was die Rente angeht - nichts verloren. Und vor allem bleibt der Grundanspruch bestehen, wenn die Rente weitergwährt wird. Ich hoffe, Sie verstehen, was ich meine. Ich wünsche Ihnen alles Gute.
Computerfreak_weiblicham 20.02.2015 | 12:29
Hallo =//=! Danke für die nette und auch gute Antwort. "Da eine solche StWE bei Rentenbeziehern im Gesetz nicht vorgesehen ist, ... " Eben, da liegt der Hase im Pfeffer - WARUM ist dem so? Ich halte das nach wie vor für unsinnig. Es sollte im Interesse der Politik sein, Leute, die das wollen, aus der Rente 'raus- und wieder ins Arbeitsleben 'reinzubringen und zwar so, dass die Gefahr des Scheiterns minimiert ist. Die aber ist bei einer bezahlten Beschäftigung und somit Leistungsdruck eher MAXImiert. ".. muss AU vorliegen." Aha... und warum ist man VOLL erwerbsgemindert? Bestimmt nicht, weil man arbeitsfähig, also NICHT AU, ist... oder ist ein nichtmal 3 Stunden täglich belastbarer Rentner weniger arbeitsunfähig als jemand, der arbeitsunfähig aus einer Reha entlassen wird? Oder mehr? Oder auch gar nicht, nur weil er ja keinen gelben Schein hat und damit offiziell NICHT AU ist? D. h. der Gesetzgeber lässt dann eher einen Arbeitsunfähigen arbeiten als einen Nicht-Arbeitsunfähigen??? Aber wenn jemand NICHT arbeitsunfähig ist, warum isser dann in voller EM-Rente... "ARBEITSunfähigkeit wird definiert als die Unmöglichkeit - krankheitsbedingt - seiner Arbeit nachkommen zu können. ERWERBSunfähigkeit (auch Erwerbsminderung genannt) ist die Unfähigkeit eines Einzelnen durch Arbeit seinen Lebensunterhalt verdienen zu können. Dies kann durch geistige oder körperliche Krankheit und Leiden bedingt sein." So. - Ich habe Arbeit, da ungekündigt, bin aber krank und kann daher meiner Arbeit nicht nachkommen. Also per definitionem schonmal AU, weil es mir krankheitsbedingt unmöglich ist, meiner vorhandenen Arbeit nachzukommen. - Jemand, der lange krank ist ist ebenso unfähig, seinen Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, also auch AU. Er bekommt Krankengeld oder nach Aussteuerung Alg1 (Nahtlosigkeit). ABER: Per definitionem ist er damit genauso ERWERBSunfähig wie der EM-Rentner, denn verdient er durch Arbeit seinen Lebensunterhalt? Ist der Eine kränker als der Andere, und wer von den Beiden ist es? Der "AU-Kranke" darf also in eine Wiedereingliederung und arbeitet (obwohl er ja egtl. arbeitsUNfähig ist...), ohne Erwerb eines Gehalts, aber mit Ersatzleistungen und der ebenfalls kranke, aber nicht-AU-kranke ErwerbsUNfähige muss sofort wieder erwerbstätig sein, um seinen Lebensunterhalt - wenigstens teilweise - selbst zu bestreiten??? Auf Deutsch: Arbeitsunfähige arbeiten und Erwerbsunfähige sind erwerbstätig. Das erkläre mir bitte jemand, ich verstehe es nämlich nicht. Ich habe immer noch Einschränkungen und fühle mich noch nicht wieder voll leistungsfähig, aber eben deshalb will ich ja erstmal langsam wieder einsteigen und nicht sofort den Leistungsdruck einer bezahlten Arbeitsstelle, egal über wieviele Stunden täglich. Nur 3 Stunden täglich in meinem Job wären ineffizient, da brauche ich gar nicht erst anzufangen, geht GAR NICHT. Dafür stellt mein AG verständlicherweise niemanden ein, auch mich nicht. Leistungsdruck (egal ob durch meinen AG oder mich selbst aufgrund hoher Ansprüche an mich selbst) würde mir in meinem jetzigen Zustand eher schaden und somit zurückwerfen, so weit kann ich mich einschätzen. So ein 450-€-Job birgt eher die Gefahr des Scheiterns und damit wieder langen Belastung der Rentenkasse als eine kurze, leistungskonforme Wiedereingliederung! Alles, was ich brauche, ist der "Welpenschutz", den die AU-Kranken während ihrer Rückkehr haben und der es ihnen ermöglicht, ohne Leistungsdruck und Forderungen des AG langsam wieder einzusteigen! Es geht mir darum, dass mein AG NICHTS bezahlen muss, um mich nicht drängen zu können und ich mich nicht aus eigenen Ansprüchen an mich selbst (ich kriege Geld, also tue ich auch etwas dafür so gut ich kann, was bei mir 'optimal' bedeutet) selber unter Druck setze, so schnell wie möglich Leistung zu bringen! Da ich als Zwangsverrentete ja viel Zeit habe werde ich die jetzt mal nutzen, um zwei bekannte Politikfiguren anzuschreiben... mal sehen, welche logische und nachvollziehbare Erklärung ich bekomme (wahrscheinlich nur Standard-Gefasel von irgendeinem Sekretariat). Das kann doch alles nicht sein, echt... :'(
-am 20.02.2015 | 12:02
Hallo, nein. Bei einer Anpassungsmaßnahme handelt es sich um eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben, mit der eigentlich Langzeitarbeitslose wieder an den Beruf herangeführt werden. Bei weiter Auslegung könnte der zuständiger RV Träger hier Übergangsgeld für Sie zahlen. Ist aber Verhandlungssache und mit dem Träger direkt zu besprechen.
Computerfreak_weiblicham 20.02.2015 | 12:42
Hallo Experte oder Expertin, auch Ihnen nochmal herzlichen Dank, Unsere Beiträge haben sich überschnitten. Ist das denn irgendeine Maßnahme in einem BFW oder in einem BTZ oder was genau muss ich mir darunter vorstellen? Aber was ist dann mit meiner Rente? Die fällt dann ja sofort weg, wenn ich den Antrag stelle. Und in der Zeit zwischen Rentenstreichung und Bewilligung der Maßnahme lebe ich wovon? JC? "Selbstverschuldete Bedürftigkeit => Keine Leistungen." Zumal die Antragsbearbeitung dauert. Und wenn ich kein Übergangsgeld bekomme? Rente weg, kein Alg2, kein Übergangsgeld, Krankengeldanspruch habe ich auch nicht... Sorry, dieser Rehaberater hat mir ein bisschen Angst gemacht...
Computerfreak_weiblicham 20.02.2015 | 13:58
Hallo nochmal, im Betrieb... das ist gut. :) ok, dann gehe ich mit den neuen Infos nochmal zur DRV und spreche auch mal mit meinem AG. Ich danke Ihnen und wünsche Ihnen ein schönes Wochenende!
nachteuleam 11.03.2015 | 20:49
Ich bin keine Expertin, aber ich habe in einem ähnlichen Zusammenhang den Begriff "Arbeitserprobung" gehört. Wenn ich es richtig verstanden habe, sagt man der Rentenversicherung, dass man so eine Arbeiterprobung macht, bekommt weiter die Erwerbsminderungsrente und arbeitet eben ohne Gehalt. Wenn es gut läuft, arbeitet man dann nach einiger Zeit wieder für Gehalt vom Arbeitgeber und die Rente wird entsprechend gekürzt oder aufgehoben, weil ja wieder Arbeitsfähigkeit besteht. Wenn man sich überschätzt hat und scheitert, bleibt es bei der Einstufung als erwerbsgemindert. Weiß jemand, ob das so stimmt?
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