Die Renteninformation soll Ihnen einen Überblick über die erworbenen Anwartschaften und die Höhe Ihrer künftig zu erwartenden Altersrente geben. Die Inhalte der Renteninformation sind gesetzlich vorgegeben.
So hat die Renteninformation insbesondere zu enthalten:
1. Angaben über die Grundlage der Rentenberechnung,
2. Angaben über die Höhe einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, die zu zahlen wäre, würde der Leistungsfall der vollen Erwerbsminderung vorliegen,
3. eine Prognose über die Höhe der zu erwartenden Regelaltersrente,
4. Informationen über die Auswirkungen künftiger Rentenanpassungen,
5. eine Übersicht über die Höhe der Beiträge, die für Beitragszeiten vom Versicherten, dem Arbeitgeber oder von öffentlichen Kassen gezahlt worden sind.
Natürlich ist es schwierig über einen sehr langen Zeitraum einen exakten Betrag zu errechnen. Deshalb soll Ihnen die Renteninformation als Orientierung dienen. In unseren Beratungsstellen weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass bei der persönlichen Planung nur von den aus Beiträgen errechneten Beträgen auszugehen ist, nicht aber von den mit einer eventuellen Rentenanpassung errechneten Beträgen.
Anzumerken ist auch, dass es sich bei den in der Renteninformation genannten Beträgen um Bruttowerte handelt. Von dem genannten Rentenbetrag sind noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie gegebenenfalls Steuern zu zahlen. Einen ausdrücklichen Hinweis hierauf enthält der erste Absatz der Renteninformation. Wörtlich heißt es dort: "Bitte beachten Sie, dass von der Rente auch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie gegebenenfalls Steuern zu zahlen sind.“