Guten Morgen Tinchen,
dies lässt sich im Rahmen dieses Forums leider nicht klären. Es handelt sich hierbei um eine Entscheidung, die der zuständige Rentenversicherungsträger unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des jeweiligen Einzelfalls treffen muss. Entscheidend wird allerdings sein, ob durch die angestrebte Maßnahme die Erwerbsfähigkeit wesentlich verbessert bzw. die Erwerbsminderung beseitigt werden kann.