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Experten-Antwort

LTA Antrag ablehnungsgründe

von Daria06.11.2019 | 18:16
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21 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo musste von der AFA einen Lta Antrag stellen.Jetzt habe ich die Einwilligungserklärung nicht angekreuzt , weil ich Angst habe das die DRV meine Au Nachweise von der AFA will was mir Angst macht den ich dort nie eine abgegeben habe und es im LTA angegeben habe das ich AU bin.Da ich ALG 1 Nahtlos bekomme und man die Au Bescheinigungen lieber nicht abgeben soll , zwecks 6 Wochen Krank. Kann mir die Lta einen Ablegnungsbescheid schicken mit der Begründung , das ich keine Schweigepflicht Entbindung gegeben habe?Nicht das die AFA das dan sieht und ich ärger bekomme und Leistungen eingestellt werden. MFG Daria

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Daria,

Sie haben ja jetzt bereits ganz viele Antworten erhalten und ich hoffe, dass Sie dadurch nicht noch mehr durcheinander geraten sind.

Grundsätzlich erfolgt nicht einfach so ein Austausch von Daten (insbesondere medizinischen Daten) zwischen den einzelnen Sozialleistungsträgern (also zwischen AfA, DRV, Krankenkassen etc.). Der Datenaustausch zwischen den Trägern soll dazu dienen, um doppelte Untersuchungen und doppelte Datenerhebungen bei dem Versicherten zu vermeiden und somit eine schnellere Bearbeitung zu ermöglichen. Sie können davon ausgehen, dass Ihr Rentenversicherungsträger sehr sensibel mit Ihren Daten umgeht und diese nicht einfach so "verteilt". Das Gleiche gilt selbstverständlich auch für die AfA und die übrigen Sozialleistungsträger.

Leider muss ich Ihnen aber auch sagen, dass Sie verpflichtet sind wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Tun Sie dies nicht, müssen Sie auch mit den Konsequenzen leben, die sich ergeben, wenn der leistende Träger (zum Beispiel die AfA) dies erfährt. So ist halt das Leben.

Hinsichtlich Ihres Antrags auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) sollten Sie dem bereits gegebenen Ratschlag folgen, dass Sie sich an eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe wenden.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Wiederherstellung Ihrer Gesundheit und einer möglichen beruflichen Rehabilitation.

Herzliche Grüße

Ihr Expertenteam

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

20 Antworten

k-o-ram 06.11.2019 | 18:53
Von der AfA holt sich niemand, schon gar nicht die DRV, die AU-Nachweise. Wenn, dann wird die AfA die AU-Zeiten bei der Krankenkasse anfragen. Und dafür würde man auch eine Einwilligung geben. H.
Dariaam 06.11.2019 | 19:21
Vielen Dank für ihre Antwort , ich dachte , das sie das machen um einen Nachweis zu haben das ich wirkich au bin , in dem lta antrag stand das ich eine Schweigepflicht Entbindung dazu lege oder nach reiche , dan versteh ich das so wenn ich eine dazu lege muss ich auch nur die eintragen wo ich will z.b Hausarzt KK und sk
Dariaam 06.11.2019 | 21:43
Ok ich weis ja gar nicht ob die DRV überhaupt einen Nachweis brauchen über die AU oder ? Ich denke ihnen geht es mehr um die Diagnosen oder brauch die DRV immer einen Nachweis das man AU geschrieben war, oder wird das gar nicht gros kontrolliert ?
Dariaam 06.11.2019 | 21:45
Die Diagnosen hat auch der ÄD der Krankenkasse also nur er
Dariaam 07.11.2019 | 09:31
LTA Antrag , eine Frage und zwar habe ich 19.1 19.2 und 19.3 unterschrieben verstehe ich den Text falsch , sowie ich das Verstehe, will sich wenn ich das unterschrieben habe die DRV und die AFA also meine SB untereinander sprechen bzw Daten anfordern wird es hier auch nicht um die au gehen https://www.bilder-upload.eu/bild-5ce629-1573115432.jpg.html
k-o-ram 07.11.2019 | 09:51
Zitat von Daria anzeigenausblenden
Ja! Mit einem SB der AfA wird überhaupt nichts ausgetauscht, schon gar keine med. Daten. Da med. Daten nicht in den Händen der SB der AfA sein dürfen. Wenn überhaupt, findet ein Austausch mit dem ärztlichen Dienst der AfA statt.
Dariaam 07.11.2019 | 10:20
OK dachte mit der Schweigepflicht Entbindung dürfen die das und der Ad der AFA darf ja auch keine Daten weitergeben nur die für die Vermittlung notwendig sind oder ? Also zwecks den Au bescheide wenden die sich dan eher an KK Den warum ich so bin , mir sagte jemand , das natürlich die SB bzw AFA mit dee DRV über die Arbeitsunfähigkeit Bescheinigungen auch sprechen wird falls was mit der KK ist und wenn ja dan ,würde mir auch wenn ich anfangs AlG 1 Nahtlos bekommen habe zwecks Aussteuerung das Geld eingestellt werden , weil ich AU geschrieben war , das heißt der Antrag hätte erst gar nicht bewilligt werden dürfen ich war bis nach der Reha und Der Termin bei meiner SB krank geschrieben , in dem Termin ging es um das Gutachten des ÄD der mich für gesund hält und ich jetzt normales AlG 1 bekomme nur muss ich halt eine LTA beantragen bei der Drv
Dariaam 07.11.2019 | 10:25
Den bei 19.2 steht aber die information das sie med,Daten der AFA weitergeben dürfen für die Aufgabenerfüllung oder lese ich 19.2 einfach falsch , habe sehr Verständlichkeit probleme
Siehe hieram 07.11.2019 | 13:56
Liebe Daria, Sie schreiben, dass Sie "...bis nach der Reha....". Das heißt, Sie haben schon eine medizinische Reha hinter sich. Wurden Sie dort arbeitsfähig entlassen? oder mit Einschränkungen? Damit ALLE Ihre Fragen geklärt werden können, sollten Sie zu einer Beratungsstelle Ihrer Rentenversicherung gehen. Die nächste in Ihrem Umkreis finden Sie mit dem Beratungsstellenfinder rechts. >> Nehmen Sie dorthin alle Ihre Unterlagen mit, inklusiv Bericht der Reha und auch die vorliegenden Krankschreibungen. Dort wird Sie keiner verurteilen, sondern BERATEN und Ihnen auch mögliche Alternativen aufzeigen. Alles Gute!
Dariaam 07.11.2019 | 17:05
@ Duden was hat die Rechtschreibung damit zu tun , wenn man nichts richtig versteht . Vielen dank für ihre Antworten Was bedeutet? Im ersten Satz steht doch schon, Wir möchten sie darüber informieren ,das wir medizinisch Daten die uns bereits vorliegen oder die mit ihrer oben Einwilligung erhalten haben,an andere Sozialträger zB.KK oder AFA weitergeben dürfen,für deren gesetzlichen Aufgabenerfüllung oder für die eigenen gesetzlichen Aufgabenerfüllung. Ich hab das so verstanden das die DRV meine AU Nachweise der AFA weiterleiten dürfen und dies auch automatisch tun falls die AFA dies will oder falls die DRV nach meine AU Nachweise die AFA fragt und antwortet , wir haben keine AU erhalten , dan hab ich ein großes Problem , weil wenn die DRV sagt Frau hat diese AU Zeiten angegeben. Dan wird mich die AFA bestimmt anschreiben. Aus Reha wurde ich au entlassen soll aber eine LTA machen und die erneute Untersuchung vom ÄD der AFA haben mich für Arbeitsfähig erklärt nur soll ich auch eine LTA beantragen . vielen dank für die netten antworten :) Tut mir leid ich leider unter starken Grübelzwänge und stelle mir das schlimmste vor z.b kein Geld mehr Sperre , obdachlos ,kein Hartz 4 weil ich eigentlich ALG bekommen würde , Kind entzogen etc. Mann trennt sich etc
k-o-ram 07.11.2019 | 17:27
Zitat von Daria anzeigenausblenden
Ja, letztendlich können die Leistungsträger medizinische Daten untereinander austauschen. Sie müssen sich da aber gerade im medizinischen Bereich an die Schweigepflicht halten. Heisst im Falle der AfA, dass ein SB keine med. Daten in die Finger bekommt. Dies würde nur der ärztliche Dienst der AfA bekommen. Wenn Sie sich mal die Mühe machen und sich beide Teile des Gutachtens des äD der AfA besorgen, werden Sie sehen was der ärztliche Dienst alles notiert hat und was der SB als relevante Infos für seine Arbeit bekommt. H.
Dariaam 07.11.2019 | 17:49
Vielen dank für ihre antwort, also brauch ich mir mit den AU Bescheinigungen keinen sorgen machen das beruhigt mich sehr , habe auch unterschrieben das die DRV bei der KK meine Au der letzten 3 Jahre haben dürfen , das die Chancen höher sind. und solang die DRV die au belege für sich behalten und nichts der AFA mitteilt kann ich mich beruhigen und vielleicht mal wieder eine Nacht normal schlafen :(
Dariaam 07.11.2019 | 17:53
Ich weis das sie sich an die Schweigepflicht Entbindung halten müssen aber mit meiner Unterschrift sind sie ja befreit oder ,wollte diesen Text eins oben drüber dazufügen aber diese Funktion gibt es nicht.
Ähnlicham 07.11.2019 | 18:13
Sie haben als Antragssteller/in eine Mitwirkungspflicht. Ehrliche Antworten gehören dazu und würden im nachhinein auch für ruhigere Nächte sorgen. Bei Grübelzwang kann eine Therapie neben oder vor der LTA helfen. Niemand nimmt Ihnen ein Kind weg weil Sie anscheinend nicht ehrlich gegenüber der Arbeitsagentur waren.
Dariaam 07.11.2019 | 18:55
Bin zurzeit in Therapie , als ich Nahtlos bekommen habe hieß es vom Callcenter und an der Rezeption das sie keine Au Zeiten wissen wollen wenn es um die gleiche Diagnose geht da auf den au bescheide keine Diagnose steht und man nach 6 Wochen das Geld einstellen würde man hört immer was anderes ich bin erst seit kurzem aus der nahtlosigkeit raus. Wobei aber andere sagen das man sich mit dem Rest Leistungsvermögen zur Verfügung stellen muss , das geht aber nicht wenn man au geschrieben ist , deswegen au geschrieben ja , abgegeben nein steigert die Chancen für einen LTA , nur wie gesagt will ich das die DRV bloß nix der AFA meldet. Wenn nämlich die Leistungen eingestellt werden würde weis ich nicht ob ich dan ALG 2 bekomme , und warum ich wegen dem Kind Angst habe ist das es dan ohne Geld an Versorgung mangelt , glauben sie mir die zwänge sind so heftig das ich es förmlich im Kopf habe und dies wirkt so realistisch , mal gespannt wann die Medikamente wirken
Dariaam 07.11.2019 | 19:38
Vielen dank, ich weis über Krankheiten sollte man Öffentlich nicht reden.
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