Guten Morgen,
im Falle der Bewilligung der Umschulung steht Ihnen Übergangsgeld zu. Die Höhe ist im Forum individuell nicht zu ermitteln.
Um sich zielgenau einzulesen benutzen Sie bitte folgenden Link:
https://www.informationsportal.de/wp-content/uploads/22_Rundschreiben_Uebergangsgeld.pdf
Eine individuelle Beratung zur Höhe des Übergangsgeldes kann auch telefonisch mit dem zuständigen Rehabilitaitonsträger erfolgen.
Durch die Inanspruchnahme des Arbeitslosengeldes entstehen Ihnen grundsätzlich keine Nachteile.
Freundliche Grüße
Ihr Expertenteam