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Experten-Antwort

LTA, Nächtliche Unterbringung im Berufsförderungswerk bei generalisierter Angststörung wegen überfüllten Zügen im Berufsverkehr

von Stefanie12.12.2017 | 13:23
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38 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe ein Problem und benötige mal einen fachkundigen Rat von Euch. Und zwar habe ich vor 1 Woche eine LTA Maßnahme in einem Berufsförderungswerk begonnen. Mit der Maßnahme bin ich sehr zufrieden, nur habe ich festgestellt das ich in Panik gerate, wenn ich im Berufsverkehr in den total überfüllten Zügen fahren muss, um das Berufsförderungswerk zu erreichen. Dadurch hat sich die Symptomatik meiner generalisierten Angststörung und Sozialphobie verschlimmert. Beide Erkrankungen sind fachärztlich diagnostiziert worden und mir wurde vor 5 Jahren sogar eine fachärztliche Bescheinigung ausgestellt, das ich aus medizinischen Gründen das fahren zu Stoßzeiten in den öffentlichen Verkehrsmitteln aufgrund der festgestellten generalisierten Angststörung in Verbindung mit der Sozialphobie vermeiden soll. Leider habe ich diese Problematik total überschätzt, weil ich mich so auf die Umschulung gefreut habe. Jetzt habe ich mit dem Leiter des Berufsförderungswerkes mein Problem geschildert und Ihn darum gebeten, mich auf dem Wohn Campus irgendwo unter zu bringen, um den überfüllten Zügen zu entkommen. Er meinte jedoch, das die Wohnheimplätze auf dem Campus nur für die Leute vom Rentenversicherungsträger bezahlt werden, die weiter weg wohnen. Da ich jedoch nur 30 Minuten mit der Bahn fahren muss, habe ich keinen Anspruch auf Unterbringung. Mein behandelnder Arzt meinte zu mir, das er mich krankschreiben wird, wenn sich dadurch meine psychischen Probleme wieder manifestieren sollten. Letztendlich würde das dann der Abbruch meiner LTA bedeuten. Eine Auto besitze ich kleider auch nicht, demnach bin ich gezwungen, mich um 8:00 Uhr morgens in den überfüllten Zug zu setzen. Jetzt meine Frage an einen Fachmann vom Rentenversicherungsträger: Ist es wirklich so, das die Wohnheimplätze auf dem Campus nur denjenigen vorbehalten sind, die weit genug weg wohnen? Gibt es keine Ausnahmeregelung für besondere medizinische Gründe?

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Stefanie,

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37 Antworten

Stefanieam 12.12.2017 | 13:49
Beim Rehaberater bekomme ich erst in 4 Wochen einen Termin. Deshalb brauche ich irgendeine (gesetzliche) Argumentation, die ich kurzfristig direkt beim Berufsförderungswerk vorbringen kann um evtl. den Dienstweg zu verkürzen. Wenn der Arzt mich jetzt diese Woche deswegen krankschreibt, dann nützt mir der Termin auch nichts mehr.
???am 12.12.2017 | 14:08
Ich gehe jetzt mal davon aus, dass Sie eine Umschulung absolvieren. Dann müssen Sie nicht das BFW überzeugen, sondern die DRV. Es ist eine Kostenfrage, ob Sie im Internat untergebracht werden können. Und darüber kann nur die DRV entscheiden. Haben Sie von Ihrem Reha-Fachberater eine Telefonnummer? Falls ja, rufen Sie dort an und erklären Sie das Problem. Falls nicht, rufen Sie die Telefonnummer an, die auf dem Bewilligungsbescheid steht. Bitte denken Sie daran, dass diese Unterbringung, falls sie bewilligt wird, Ihr Problem nicht wirklich löst. Spätestens bei einer Arbeitsaufnahme werden Sie wieder im Berufsverkehr unterwegs sein müssen.
???am 12.12.2017 | 14:08
Ich gehe jetzt mal davon aus, dass Sie eine Umschulung absolvieren. Dann müssen Sie nicht das BFW überzeugen, sondern die DRV. Es ist eine Kostenfrage, ob Sie im Internat untergebracht werden können. Und darüber kann nur die DRV entscheiden. Haben Sie von Ihrem Reha-Fachberater eine Telefonnummer? Falls ja, rufen Sie dort an und erklären Sie das Problem. Falls nicht, rufen Sie die Telefonnummer an, die auf dem Bewilligungsbescheid steht. Bitte denken Sie daran, dass diese Unterbringung, falls sie bewilligt wird, Ihr Problem nicht wirklich löst. Spätestens bei einer Arbeitsaufnahme werden Sie wieder im Berufsverkehr unterwegs sein müssen.
Sabineam 12.12.2017 | 15:01
???->"Dann müssen Sie nicht das BFW überzeugen, sondern die DRV. Es ist eine Kostenfrage, ob Sie im Internat untergebracht werden können. Und darüber kann nur die DRV entscheiden." Ja natürlich habe ich von meinem Reha Berater eine Telefonnummer, aber der kann das auf Anhieb nicht entscheiden und verweist auf einen persönlichen Termin, den ich in 4 Wochen habe. Er meinte am Telefon nur, das dann im schlimmsten Fall die LTA Maßnahme abgebrochen werden muss, weil diese nur für eine begrenzte Zeit mit einer AU unterbrochen werden kann. ???->"Bitte denken Sie daran, dass diese Unterbringung, falls sie bewilligt wird, Ihr Problem nicht wirklich löst. Spätestens bei einer Arbeitsaufnahme werden Sie wieder im Berufsverkehr unterwegs sein müssen." Das ist schon richtig. Dann muss ich mich in Zukunft darum kümmern, das ich ein Auto habe, oder muss mir eine Wohnung in der Nähe des Arbeitsplatzes suchen. Während der Umschulung habe ich die Zeit, um das in die Wege zu leiten, so das ich dann später auch ganz Normal arbeiten kann. Nur von heute auf morgen kann ich keine andere Wohnung oder Auto organisieren.
???am 12.12.2017 | 15:21
Das Engagement Ihres Reha-Fachberaters ist wirklich bemerkenswert. :-( Praktisch können Sie jetzt nur noch einen schriftlichen Antrag auf Unterbringung im Internat stellen und ihn (mit einem Attest natürlich) per Fax an Ihren Reha-Fachberater, die DRV-Sachbearbeitung und das BFW (dort können Sie ihn natürlich auch einfach abgeben)schicken. Schildern Sie dort alles genau und warum es so dringend ist. Wie schnell Sie eine Reaktion bekommen, lässt sich nicht sagen. Ich habe das Gefühl, es ginge schneller, wenn Sie sich eine Woche krankschreiben lassen und die Zeit zu einem Autokauf (sofern finanziell realisierbar) nutzen.
=//=am 14.12.2017 | 13:52
So wie ich das verstanden habe, geht es Ihnen ja hauptsächlich um die MORGENTLICHE Zugfahrt, denn da müssen Sie ja zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Einrichtung sein. Kennen Sie niemanden aus dem Verwandtschafts-, Freundes- oder Bekanntenkreis, der Sie morgens fahren könnte, evtl. gegen eine geringe Kostenerstattung? Abends dürfte das Problem ja nicht so groß sein. Ob Sie einen Wohnheimplatz bekommen, muss tatsächlich die DRV entscheiden. Ist eigentlich etwas ungewöhnlich, wenn Ihre Fahrstrecke nur 30 Minuten (mit der Bahn) andauert. Mit einem Auto wäre es bestimmt ein zeitlich noch kürzerer Weg. Wenn Sie jetzt Ihren Reha-Fachberater nicht erreichen bzw. keinen Termin bekommen, formulieren Sie Ihr Anliegen schriftlich, schicken es mit einem ärztlichen Attest per Einschreiben an die DRV und bitten um schnellstmögliche Klärung. Das Schreiben sollten Sie nicht an Ihren Reha-Fachberater schicken, sondern an den Teamleiter der entsprechenden Reha-Abteilung. Fragen Sie, ob Sie - zumindest morgens - mit dem Taxi fahren können (wenn es ärztlich für notwendig erklärt wird!), welche Fahrkosten erstattet werden, ob Sie internatsmäßig aufgenommen werden können, evtl. sogar zumindest nur vorübergehend, bis eine andere Lösung gefunden wird. Machen Sie es auf jeden Fall DRINGEND, denn nach den Weihnachtsferien geht die Ausbildung ja vermutlich weiter. Wenn Sie nicht au sind, sollten Sie sich auch nicht krank schreiben lassen. Das kommt nicht gut an und außerdem hat es u.U. auch Auswirkungen auf das Übergangsgeld! Probieren geht über Studieren und einen anderen Tipp kann ich Ihnen leider nicht geben.
Schadeam 14.12.2017 | 16:02
Wie sieht es eigentlich mit Mitfahrgelegenheiten bei "Mitschülern" aus? Oder Bekannten? Bei einer halben Stunde Bahnfahrt gibt's doch garantiert auch jede Menge Pendler, die täglich diese Strecke mit dem Auto fahren? Vielleicht ist ja auch die private Suche nach Mitfahrgelegenheiten über Google etc. viel, viel zielführender als immer "nach dem Staat zu rufen"?
der anderenam 14.12.2017 | 20:22
Ist es evtl. eine Option - bis zur Entscheidung der DRV- früher zu fahren?
SBam 15.12.2017 | 09:37
Eine sehr schwierige Situation. Sie haben doch wahrscheinlich einen Schwerbehindertenausweis. Für Schwerbehinderte gibt es eigene Beratungsstellen. Diese sind in jedem Bundesland unterschiedlich, das für Sie zuständige erfahren Sie beim Integrationsamt. Normalerweise sollten Sie kurzfristig einen Termin bekommen. Dort kann man Ihnen sicherlich Möglichkeiten nennen. Weitere Beratunsstellen finden Sie beim VdK oder Sozialverband. Ich würde auch noch mal bei Ihrem BFW auf die Schwerbehinderung ansprechen.
memyselfam 15.12.2017 | 09:27
manchmal ist eine bahn früher oder später das problem der überfüllung gelöst. dass um 08.00 sehr viele unterwegs sind, ist sonnenklar. um 07.00 uhr eher weniger. ich fahre bevorzugt um 07.00 uhr zumindest bis alles geklärt ist, würde ich es an deiner stelle auch so machen, wenn es die umstände (öpnv) zulassen.
Stefanieam 15.12.2017 | 17:36
Stand der Dinge: Es bewegt sich kein Entscheidungsträger so richtig vom Stuhl, weil dieser Sonderfall in keinem der Gesetzesbücher und Dienstvorschriften beschrieben ist. AU läuft, weil es mit der Bahn für mich einfach nicht geht. Man hat mir gesagt, wenn die AU zu lange dauert, ich aus der LTA Maßnahme krankheitsbedingt ohne Eigenverschulden raus fliege. Nach Beendigung der AU würde ich dann ALG 1 bekommen. Das Arbeitsamt würde mir dann natürlich erneut raten einen neuen LTA Antrag zu stellen, weil die LTA weiterhin vom Amtsarzt als notwendig erachtet wird. Der Amtsarzt macht sich jedoch keine Gedanken darum, ob die LTA unter diesen Umständen überhaupt praktisch möglich ist. Man muss leider um ans Ziel zu kommen, irgendein Verkehrsmittel benutzen, egal ob es jetzt eine Umschulung, ein Platz in einer WFB oder eine ganz normale Arbeit ist. Wenn man dann irgendwo am Arsch der Welt wohnt, ist es um so schlimmer. Warum wird die Problematik "Arbeitsweg" nicht im LTA Gesamtkonzept mit berücksichtigt? Sonst würde sich das ganze Spiel bei mir wiederholen und sich die Katze in den Schwanz beißen. Im schlimmsten Falle droht mir dann die EU Rente oder Grundsicherung :-(. Das ist doch nicht im Sinne des Steuerzahlers, oder?
KSCam 15.12.2017 | 18:13
Sie beklagen dass sich kein Entscheider "bewegt". Das ist das eine. Aber: "bewegen Sie sich?" Sie gehen mit keinem Wort auf die Vorschläge bezüglich früher fahren um dem Berufsverkehr auszuweichen, nach Fahrgemeinschafte suchen um dem Stress im vollen Zug zu entgehen usw. ein Hört sich ein Stück weit danach an, dass Ihnen auch eine gewisse Flexibilität abgeht. Also genau das was Sie bei anderen beklagen. Alles Gute
Stefanieam 15.12.2017 | 20:00
Zitat von KSC anzeigenausblenden
Natürlich bewege ich mich. Die Alternative früher fahren fällt weg. Nach einer Fahrgemeinschaft wird gesucht. Nur leider kann ich keinen Autofahrer zwingen mich in seinem PKW mitzunehmen. Da bin ich auf das Wohlwollen und Verfügbarkeit einer zuverlässigen und durchgehenden Mitfahrgelegenheit angewiesen.
Realistam 15.12.2017 | 22:33
Wenn Sie schon bei der LTA schon solche Probleme haben, sollten Sie sich schon mal mit dem Gedanken vertraut machen, dass das mit einem „normalen“ Job im Anschluss nichts wird. Kein Arbeitgeber wird freiwillig und bewusst Arbeitnehmer mit derartigen grundsätzlichen psychischen Problemen einstellen.
Cassandraam 18.12.2017 | 07:48
...und mal wieder nur Gemecker... Fahren Sie mit einem früherer Zug, der ist dann leerer. Das es die Alternative nicht gibt, glaube ich nicht. Es wird nicht nur ein Zug fahren, der Sie um 8.00h dort ankommen lässt.
Cassandraam 18.12.2017 | 07:48
...und mal wieder nur Gemecker... Fahren Sie mit einem früherer Zug, der ist dann leerer. Das es die Alternative nicht gibt, glaube ich nicht. Es wird nicht nur ein Zug fahren, der Sie um 8.00h dort ankommen lässt.
=//=am 18.12.2017 | 10:23
Ich halte Sie ehrlich gesagt auch für sehr unflexibel und kann mich den anderen Usern nur anschließen. Es gibt nun mal nicht für ALLES ein Gesetz und Sie sind auf die Einzelfallentscheidung des RV-Trägers angewiesen. Ich hatte Ihnen bereits den Vorschlag gemacht, sich schriftlich an die DRV zu wenden. Über Ihr Anliegen kann auch ein anderer Mitarbeiter (z.B. der Chef des Reha-Fachberaters) entscheiden. Ob das allerdings diese Woche noch hinhaut, wage ich zu bezweifeln, denn diese Woche sind schon viele im Weihnachtsurlaub. Wenn Sie länger als 7 Tage arbeitsunfähig krank geschrieben sind, können Sie sich die LTA über die DRV abschminken. Und glauben Sie nicht, dass man bei der AfA "gnädiger" mit Ihren Sonderwünschen umgeht.
Fastrentneram 18.12.2017 | 17:26
Wenn Sie schon dieses Problem nicht lösen können, wie wollen Sie dann nach der LTA, falls diese unter den genannten Umständen überhaupt noch in Betracht kommt, eine entsprechende Beschäftigung finden? Alles doch sehr unrealistisch!
Stefanieam 18.12.2017 | 22:13
Wenn Ihr alle meint, das die LTA keinen Sinn macht, dann bleibt ja nur die EU-Rente übrig. Darauf wird es dann vermutlich hinaus laufen. Teilweise habt Ihr ja auch Recht. Ich bin für den Arbeitsmarkt nicht zu gebrauchen.
W*lfgangam 19.12.2017 | 20:33
Hallo Stefanie, die DRV hätte die LTA sofort abgelehnt, wenn Sie für den allgemeinen Arbeitsmarkt nicht 'mehr zu gebrauchen' wären und den LTA-Antrag umgehend in einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente umgedeutet. Da man Sie aus DRV-Sicht durchaus noch für rehabilitationsfähig für andere berufliche Tätigkeiten hält, haben Sie die Maßnahme deswegen auch bewilligt bekommen. Sie können diese Chance - mit allen notwendigen Einschränkungen UND Ihrer Bereitschaft, das auch zu wollen - nutzen, oder fallen komplett aus dem Ihnen gebotenen sozialen Netz raus. Punkt - muss auch mal deutlich gesagt werden! Gruß w. PS: Alternativ beschäftigen Sie ihre Situation mit einem Fachanwalt oder den Sozialverbänden, um da 'mehr/was Anderes rauszuholen'. Das Forum hier hat Ihnen Möglichkeiten aufgezeigt, kann Ihnen aber direkt nicht helfen. Tipp: setzten Sie sich beim Betreten des Bahnhofs ein 'Aluhütchen' auf, lassen sich vom Zugbegleiter zum reservierten Sitzplatz führen und bei Ankunft eben wieder nach draußen, und Sie entgehen allen ängstlichen Gedanken ;-)
Stefanieam 19.12.2017 | 21:33
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Wenn meine AU weiterhin andauert, dann wird die DRV irgendetwas unternehmen. Ewig werden die mich mit der AU auch nicht in der LTA Maßnahme behalten. Irgendein soziales Netz wird dann greifen, weil ich die LTA Maßnahme nicht mit Eigenverschulden "Verhaltensbedingt" abgebrochen, sondern es einen personenbedingten Grund (nachgewiesene Arbeitsunfähigkeit mit Attest) gibt. Es kann somit durchaus sein, das sich während einer LTA Maßnahme herausstellt, das jemand für die LTA nicht geeignet ist. In diesem Fall könnte der LTA Antrag in einen Rentenantrag umgedeutet werden.
Cassandraam 20.12.2017 | 09:19
...Sie sind aber auch wirklich beratungsresistent. Weia. Wenn Sie offensichtlich eh zu allen Vorschlägen ein Gegenargument haben, dann regeln Sie doch bitte alles ohne hier rum zu nerven.
Schadeam 20.12.2017 | 09:36
.....und wenn Sie sich für einen EM Rentenfall halten, steht es Ihnen jederzeit frei die EM Rente zu beantragen - da bräuchten Sie gar nicht zu warten, ob irgendwann der Rehaantrag umgedeutet wird......oder Sie nehmen ohne LTA irgendeine Arbeit an - es gibt auch Jobs die man ungelernt bewältigen kann...... Aber ich weiß, dass Sie auch dagegen wieder einen überzeugenden Einwand haben werden.
=//=am 20.12.2017 | 09:49
Zitat von Stefanie anzeigenausblenden
Hallo Stefanie, die DRV hätte die LTA sofort abgelehnt, wenn Sie für den allgemeinen Arbeitsmarkt nicht 'mehr zu gebrauchen' wären und den LTA-Antrag umgehend in einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente umgedeutet. Da man Sie aus DRV-Sicht durchaus noch für rehabilitationsfähig für andere berufliche Tätigkeiten hält, haben Sie die Maßnahme deswegen auch bewilligt bekommen. Sie können diese Chance - mit allen notwendigen Einschränkungen UND Ihrer Bereitschaft, das auch zu wollen - nutzen, oder fallen komplett aus dem Ihnen gebotenen sozialen Netz raus. Punkt - muss auch mal deutlich gesagt werden!
Wenn meine AU weiterhin andauert, dann wird die DRV irgendetwas unternehmen. Ewig werden die mich mit der AU auch nicht in der LTA Maßnahme behalten. Irgendein soziales Netz wird dann greifen, weil ich die LTA Maßnahme nicht mit Eigenverschulden "Verhaltensbedingt" abgebrochen, sondern es einen personenbedingten Grund (nachgewiesene Arbeitsunfähigkeit mit Attest) gibt. Es kann somit durchaus sein, das sich während einer LTA Maßnahme herausstellt, das jemand für die LTA nicht geeignet ist. In diesem Fall könnte der LTA Antrag in einen Rentenantrag umgedeutet werden.
Möglich ist alles, aber nicht unbedingt wahrscheinlich. Denn wenn Ihnen eine LTA bewilligt wurde, ist man auch davon ausgegangen, dass Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch mehr als 6 Stunden arbeiten können, nur eben in Ihrem bisherigen Beruf nicht. Vermutlich sind Sie ja noch relativ jung, sonst hätte man Ihnen keine berufliche Maßnahme (Umschulung o.ä.) bewilligt. Aber Sie müssen selbst wissen, was Sie machen wollen. Ich verstehe nur nicht, weshalb Sie überhaupt einen Reha-Antrag gestellt haben. Sie hatten doch sicherlich ein Gespräch mit einem Reha-Fachberater, bei dem Sie doch gleich Ihre Bedenken hätten ansprechen können. Da wurden wieder mal unnötig zig Mitarbeiter involviert.
Stefanieam 20.12.2017 | 11:28
Ich bitte Euch sachlich zu bleiben. Eure letzten Kommentare klingen so, als würde ich die LTA bewusst schwänzen. Nochmal für alle zum mitlesen: Ich bin krank und deswegen liegt auch eine AU vor. Eine AU kann man sich nicht selber aussuchen, sondern wenn man krank ist und der Arzt meint man ist nicht arbeitsfähig, dann stellt dieser die AU (wie in meinem Falle) aus. Fassen wir den Sachstand zusammen: Es wurde eine LTA genehmigt und ich bin während dieser Maßnahme arbeitsunfähig erkrankt. Eigentlich gibt es da keinen Grund gehässig zu sein. Das was Ihr hier indirekt versucht, ist die AU meines Arztes an sich in Frage zu stellen. Habt Ihr denn alle Medizin studiert, um meinen Fall überhaupt auf dieser Ebene beurteilen zu können?
Cassandraam 20.12.2017 | 11:49
Nee, haben wir nicht. Aber bisher wurde jeder Vorschlag von Ihnen abgeblockt oder ignoriert. Ich wünsche Ihnen alles Gute, aber machen Sie doch einfach was Sie wollen und fragen nicht nach Meinungen.
Stefanieam 20.12.2017 | 12:19
Das stimmt überhaupt nicht. Ich habe Vorschläge abgelehnt, weil diese aus medizinischen Gründen nicht zu vertreten waren oder einfach in der Praxis nicht funktionierten. Natürlich sollte es jedem klaar sein, das Menschen mit psychaitrischen Erkrankungen "etwas anderes funktionieren", als der gesunde Durchschnittsmensch. Wahrscheinlich würde ich auf weniger Gegenwind stoßen, wenn ich eine sichtbare Behinderung(Rollstuhl,e.t.c.) hätte. Dieses Phänomen, das psychisch erkrankten zunächst nicht geglaubt wird, ist leider weit in unserer Gesellschaft verbreitet. Und wie man sieht, spiegelt auch dieses Forum unsere Gesellschaft wieder. Genau aus diesem Grund muss ich meine Erkrankung akribisch dokumentieren und mit Attesten belegen, weil man ohne offizielle Dokumente komplett durch alle Netze fällt. Das mögen manche von Euch jetzt als arrogant empfinden, aber leider kommt man nur so weiter.
???am 20.12.2017 | 13:15
"Wenn Ihr alle meint, das die LTA keinen Sinn macht, dann bleibt ja nur die EU-Rente übrig." Nein, es geht nicht um "Umschulung oder Rente" sondern um "Umschulung oder eine gesundheitlich passende Tätigkeit aufnehmen". Solange sich Ihr Gesundheitszustand nicht deutlich verschlechtert hat, müssen Sie davon ausgehen, dass Sie nach Ansicht der DRV nicht erwerbsgemindert sind. Eine Alternative wäre noch die Umschulung jetzt abzubrechen um eine entsprechende Therapie zu absolvieren. Auch psychisch Kranken kann geholfen werden und sie können lernen, mit belastenden Situationen umzugehen und diese auszuhalten.
Genervteram 20.12.2017 | 13:18
Zitat von Stefanie anzeigenausblenden
Nee, haben wir nicht. Aber bisher wurde jeder Vorschlag von Ihnen abgeblockt oder ignoriert. Ich wünsche Ihnen alles Gute, aber machen Sie doch einfach was Sie wollen und fragen nicht nach Meinungen.
Das stimmt überhaupt nicht. Ich habe Vorschläge abgelehnt, weil diese aus medizinischen Gründen nicht zu vertreten waren oder einfach in der Praxis nicht funktionierten. Natürlich sollte es jedem klaar sein, das Menschen mit psychaitrischen Erkrankungen "etwas anderes funktionieren", als der gesunde Durchschnittsmensch. Wahrscheinlich würde ich auf weniger Gegenwind stoßen, wenn ich eine sichtbare Behinderung(Rollstuhl,e.t.c.) hätte. Dieses Phänomen, das psychisch erkrankten zunächst nicht geglaubt wird, ist leider weit in unserer Gesellschaft verbreitet. Und wie man sieht, spiegelt auch dieses Forum unsere Gesellschaft wieder. Genau aus diesem Grund muss ich meine Erkrankung akribisch dokumentieren und mit Attesten belegen, weil man ohne offizielle Dokumente komplett durch alle Netze fällt. Das mögen manche von Euch jetzt als arrogant empfinden, aber leider kommt man nur so weiter.
Hören Sie auf sich selbst zu bemitleiden und werden Sie aktiv! Sprechen Sie mit Ihrem Rehaberater, beantragen Sie EM-Rente oder lassen Sie es halt sein. In diesem Forum kann man nicht mehr als bisher sagen. Der Rest ist allein Ihre Sache!
Galgenhumoram 20.12.2017 | 13:19
Hauptgrund ist ja, dass Sie nicht den ÖPNV nutzen können....Gut falls die DRV zu dem Ergebnis kommt, dass keine Unterbringung im BfW möglich ist, fragen Sie doch einfach im BfW nach, ob Sie ein kleines Häuschen oder ein Einfrauzelt auf den Parkplatz stellen können....habe nämlich gerade gelesen, dass Kleinstunterbringungen in Nürnberg für Obdachlose als Pilotprojekt laufen....mit geringem Aufwand und finaziellen Mitteln sollte es dann ja machbar sein, dass sie sich nicht dem Pendleraufkommen im ÖPNV aussetzen müssen....andernfalls scheinen Sie ja bereits mit dem Arbeitsleben abgeschlossen zu haben....auch psych. Erkrankenungen kann man sich schlimmer reden als das es besser wird....von Haus aus pessimistich kann es auch nix werden....so dann, dass der Weihnachtsmann das richtige Geschenk zum Feste bringt.....hoffe nur er lässt die Zügel nicht bei Ihnen liegen...
Schorscham 20.12.2017 | 13:44
Freuen Sie sich nicht zu früh. Wenn überfüllte Busse und Bahnen Ihr eigentliches Problem sind aber nicht Ihre LTA-Maßnahme, dann sind Sie auch nicht rentenrelevant erwerbsgemindert. denn wer mit seiner "Maßnahme sehr zufrieden" ist, der kann auch entspechende berufliche Tätigkeiten ausüben. Ob die Arbeitsstellen dann nur mit überfüllten Bussen und Zügen erreichbar sind oder zu Fuß, ist kein rentenrelevantes Kriterium. MfG
Schorscham 20.12.2017 | 14:57
Zitat von Stefanie anzeigenausblenden
Ich meinte eigentlich, dass die Entfernung bzw. die Erreichbarkeit eines potentiellen Arbeitsplatzes kein renbtenrelevantes kriterium ist. Aber mal zu Ihrem Beispiel: Wenn der Fußweg für eine Strecke drei Stunden beträgt, dann ist der Zielort ca. 12 Kilometer entfernt. Das schafft man mit einem Fahrrad ohne Gangschaltung bequem in 30 Minuten. MfG
Kaiseram 20.12.2017 | 14:46
Zitat von Stefanie anzeigenausblenden
Wenn überfüllte Busse und Bahnen Ihr eigentliches Problem sind aber nicht Ihre LTA-Maßnahme, dann sind Sie auch nicht rentenrelevant erwerbsgemindert. denn wer mit seiner "Maßnahme sehr zufrieden" ist, der kann auch entspechende berufliche Tätigkeiten ausüben. Ob die Arbeitsstellen dann nur mit überfüllten Bussen und Zügen erreichbar sind oder zu Fuß, ist kein rentenrelevantes Kriterium. MfG
Ja, ich könnte theoretisch auch komplett zu Fuß gehen. Dann würde ich jedoch für 1 Strecke hin etwa 3 Stunden benötigen. Also wäre ich pro Tag 6 Stunden unterwegs. OK, ich werde mir darüber mal Gedanken machen. Außderdem wurde mir meine AU nicht dafür ausgestellt, das keine überfüllte Züge nutzen darf, sondern dafür, das sich meine generalisierte Angststörung allgemein verschlimmert hat. Das ist ein sehr großer Unterschied.
Ich glaube eher Du leidest an dem "BrettvormKopf" Syndrom.
Stefanieam 20.12.2017 | 14:42
Zitat von Schorsch anzeigenausblenden
Ja, ich könnte theoretisch auch komplett zu Fuß gehen. Dann würde ich jedoch für 1 Strecke hin etwa 3 Stunden benötigen. Also wäre ich pro Tag 6 Stunden unterwegs. OK, ich werde mir darüber mal Gedanken machen. Außderdem wurde mir meine AU nicht dafür ausgestellt, das keine überfüllte Züge nutzen darf, sondern dafür, das sich meine generalisierte Angststörung allgemein verschlimmert hat. Das ist ein sehr großer Unterschied.
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