Hallo Stefanie,
zur Klärung dieser speziellen Frage wenden Sie sich bitte an den zuständigen Fachberater für Rehabilitation.
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Hallo Stefanie,
zur Klärung dieser speziellen Frage wenden Sie sich bitte an den zuständigen Fachberater für Rehabilitation.
Möglich ist alles, aber nicht unbedingt wahrscheinlich. Denn wenn Ihnen eine LTA bewilligt wurde, ist man auch davon ausgegangen, dass Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch mehr als 6 Stunden arbeiten können, nur eben in Ihrem bisherigen Beruf nicht. Vermutlich sind Sie ja noch relativ jung, sonst hätte man Ihnen keine berufliche Maßnahme (Umschulung o.ä.) bewilligt. Aber Sie müssen selbst wissen, was Sie machen wollen. Ich verstehe nur nicht, weshalb Sie überhaupt einen Reha-Antrag gestellt haben. Sie hatten doch sicherlich ein Gespräch mit einem Reha-Fachberater, bei dem Sie doch gleich Ihre Bedenken hätten ansprechen können. Da wurden wieder mal unnötig zig Mitarbeiter involviert.Hallo Stefanie, die DRV hätte die LTA sofort abgelehnt, wenn Sie für den allgemeinen Arbeitsmarkt nicht 'mehr zu gebrauchen' wären und den LTA-Antrag umgehend in einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente umgedeutet. Da man Sie aus DRV-Sicht durchaus noch für rehabilitationsfähig für andere berufliche Tätigkeiten hält, haben Sie die Maßnahme deswegen auch bewilligt bekommen. Sie können diese Chance - mit allen notwendigen Einschränkungen UND Ihrer Bereitschaft, das auch zu wollen - nutzen, oder fallen komplett aus dem Ihnen gebotenen sozialen Netz raus. Punkt - muss auch mal deutlich gesagt werden!Wenn meine AU weiterhin andauert, dann wird die DRV irgendetwas unternehmen. Ewig werden die mich mit der AU auch nicht in der LTA Maßnahme behalten. Irgendein soziales Netz wird dann greifen, weil ich die LTA Maßnahme nicht mit Eigenverschulden "Verhaltensbedingt" abgebrochen, sondern es einen personenbedingten Grund (nachgewiesene Arbeitsunfähigkeit mit Attest) gibt. Es kann somit durchaus sein, das sich während einer LTA Maßnahme herausstellt, das jemand für die LTA nicht geeignet ist. In diesem Fall könnte der LTA Antrag in einen Rentenantrag umgedeutet werden.
Hören Sie auf sich selbst zu bemitleiden und werden Sie aktiv! Sprechen Sie mit Ihrem Rehaberater, beantragen Sie EM-Rente oder lassen Sie es halt sein. In diesem Forum kann man nicht mehr als bisher sagen. Der Rest ist allein Ihre Sache!Nee, haben wir nicht. Aber bisher wurde jeder Vorschlag von Ihnen abgeblockt oder ignoriert. Ich wünsche Ihnen alles Gute, aber machen Sie doch einfach was Sie wollen und fragen nicht nach Meinungen.Das stimmt überhaupt nicht. Ich habe Vorschläge abgelehnt, weil diese aus medizinischen Gründen nicht zu vertreten waren oder einfach in der Praxis nicht funktionierten. Natürlich sollte es jedem klaar sein, das Menschen mit psychaitrischen Erkrankungen "etwas anderes funktionieren", als der gesunde Durchschnittsmensch. Wahrscheinlich würde ich auf weniger Gegenwind stoßen, wenn ich eine sichtbare Behinderung(Rollstuhl,e.t.c.) hätte. Dieses Phänomen, das psychisch erkrankten zunächst nicht geglaubt wird, ist leider weit in unserer Gesellschaft verbreitet. Und wie man sieht, spiegelt auch dieses Forum unsere Gesellschaft wieder. Genau aus diesem Grund muss ich meine Erkrankung akribisch dokumentieren und mit Attesten belegen, weil man ohne offizielle Dokumente komplett durch alle Netze fällt. Das mögen manche von Euch jetzt als arrogant empfinden, aber leider kommt man nur so weiter.
Ich glaube eher Du leidest an dem "BrettvormKopf" Syndrom.Wenn überfüllte Busse und Bahnen Ihr eigentliches Problem sind aber nicht Ihre LTA-Maßnahme, dann sind Sie auch nicht rentenrelevant erwerbsgemindert. denn wer mit seiner "Maßnahme sehr zufrieden" ist, der kann auch entspechende berufliche Tätigkeiten ausüben. Ob die Arbeitsstellen dann nur mit überfüllten Bussen und Zügen erreichbar sind oder zu Fuß, ist kein rentenrelevantes Kriterium. MfGJa, ich könnte theoretisch auch komplett zu Fuß gehen. Dann würde ich jedoch für 1 Strecke hin etwa 3 Stunden benötigen. Also wäre ich pro Tag 6 Stunden unterwegs. OK, ich werde mir darüber mal Gedanken machen. Außderdem wurde mir meine AU nicht dafür ausgestellt, das keine überfüllte Züge nutzen darf, sondern dafür, das sich meine generalisierte Angststörung allgemein verschlimmert hat. Das ist ein sehr großer Unterschied.
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