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Experten-Antwort

Lücke von drei Tagen im Versicherungsverlauf – Konsequenzen?

von Agaton21.11.2016 | 18:11
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5 Antworten

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Hallo, ich habe zwei Fragen zum Versicherungsverlauf: Mir entsteht zwischen zwei befristeten Beschäftigungsverhältnissen eine Lücke von drei Tagen (29.–31.12.). Da dies nicht vorher absehbar war, habe ich leider die Dreimonatsfrist beim Arbeitsamt versäumt. Ich könnte mich zwar noch als arbeitsuchend melden, die Folge wäre aber eine Sperrzeit von einer Woche. Nun meine Fragen: 1. Hat eine Lücke von drei Tagen irgendwelche Konsequenzen im Hinblick auf die Rente? 2. Würde es helfen, wenn ich mich jetzt noch arbeitsuchend melde, auch wenn dann wegen des Fristversäumnisses eine einwöchige Sperrzeit eintritt? Vorab schonmal vielen Dank! Agaton

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Agaton,

den Ausführungen von W*lfgang vom 21.11.2016, 19:04 h, schließen wir uns an.

Vielleicht machen Sie zur Klärung Ihrer Versicherungszeiten und auch zum Erhalt einer konkreten Rentenauskunft zeitnah einen persönlichen Beratungstermin bei Ihrem Rentenversicherungsträger aus, dann werden auch die Details, z.B. zu Lücken im Versicherungslauf, mit Ihnen geklärt.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

W*lfgangam 21.11.2016 | 19:04
Hallo Agaton, 1. ziemlich übel: pro Tag Lücke jeweils 1 Jahr Hinausschieben des frühestmöglichen Rentenbeginns ;-) Natürlich nicht, die DRV rechnet jeweils in Monaten, angefangene Monate/und sei es auch nur 1 Tag zählen als ganze Monate. 2. Auch die 1 Woche Sperrfrist ist hier unkritisch, da damit kein ganzer Monat entfällt und die nachfolgende Zeit der Arbeitssuche auch weiterhin als Anrechnungszeit zu berücksichtigen ist. Ob das jedoch zwingend notwendig, für etwaige Rentenansprüche erforderlich, kann nur anhand weiter individueller Daten zu Ihrem Versicherungsleben geklärt werden. Melden Sie sich erst mal beim 'AA' und lassen alles Weitere in nacher Zukunft bei Ihrer örtlichen Beratungsstelle prüfen. Öhm? ...die Lücke war nur 3 Tage und dann begann die nächste Beschäftigung – bis aktuell? Dann sparen Sie sich den Gang zum AA. Sie sind/waren ja schon wieder beschäftigt (oder ist die Lücke 29.12. - 31.12. zurück aus der Zukunft betrachtet? ;-)), das Jahr wäre mit 12 Monaten Pflichtbeitragszeit vollständig belegt ...mehr geht nicht. Vergangene Arbeitslosigkeit kann beim AA nicht nachträglich 'gemeldet' werden. Gruß w.
Agatonam 21.11.2016 | 21:33
Hallo W*lfgang, vielen Dank für die rasche Antwort! Das ganze spielt in der Zukunft! :-) Es geht also um den 29. bis 31.12.2016, wo ich weder beschäftigt noch arbeitsuchend gemeldet bin. Ihre Infos bzgl. der Rechenweise der DRV haben mich jedenfalls beruhigt! Ich denke, ich werde die Sache einfach auf sich beruhen lassen und dann halt drei Jahre später in Rente gehen! ;-) Gruß, Agaton
W*lfgangam 21.11.2016 | 23:26
Agaton, irgendwie ahnte/las ich es ich es auch aus Ihrer Frage :-) Damit alles okay, die Lücke ist unschädlich, da fehlt kein Monat. Gruß w. PS: Natürlich könnte man an dieser Stelle über Werte aus der Gesamtleistungsbewertung/Durchschnittswert aus allen Versicherungszeiten bis späterem Rentenbeginn spekulieren (nach heutigen Berechnungsmodalitäten/wonach soll man es sonst beurteilen?) - das ist marginal; vorausschauend überlasse ich das Experten/in-Rat, das aufzuschlüsseln *fies, ich weiß - so nüchtern ohne aufweckenden Mukkefukk am Morgen *g Gruß w.
Agatonam 22.11.2016 | 10:24
Vielen Dank!
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