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Experten-Antwort

Lückenlose Belegung

von Zimmermann Anja16.01.2015 | 16:00
1542 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, ich bin 1956 geb. und habe vor 1984, jedes Monat mit vers. rechtlichen Zeiten belegt, alllerdings nicht alle Tage, so fehlen mir einmal im Juni vom 10.06. - 30.06. versicherungsrechtl. Pflichtbeiträge, allerdings bis 09.06. und ab 01.07 sind diese wieder vorhanden. Habe ich trotzdem die 5 Jahre Wartezeit vor 1984 erfüllt oder sind diese nicht erfült weil ich diese Lücke habe, meine Freundin sagte imir, dass ich diese hätte, da ja jedes Monat aufgeführt ist. Für eine Rückantwort bin ich dankbar. Anja Zimmermann

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Zimmermann Anja,

dem Beitrag von „W*lfgang“ und der klarstellenden Ergänzung von „Gigi“ kann ich hier nur zustimmen.

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4 Antworten

Zimmermann Anjaam 16.01.2015 | 16:27
Danke!
W*lfgangam 16.01.2015 | 16:20
Hallo Anja Zimmerman, bei den Wartezeiten gilt das Monatsprinzip, angefangene Monate - sei es auch nur ein Tag - zählen als ganzer Monat. Ausnahme besteht bei älteren (pflichtbeitragsfreien) Arbeitslosenzeiten, wo vom ersten bis letzten Tag die Alo bestanden haben muss - aber diese sind ja generell keine Pflichtbeitragszeiten, die für die von Ihnen angesprochene 'Sonderregelung' zählen würden. Geben Sie ihrer Freundin einen aus ...sie kann bei mir anfangen ;-) Gruß w.
Zimmermann Anjaam 16.01.2015 | 16:27
Danke!
Gigiam 16.01.2015 | 18:09
Hallo Frau Zimmermann, die Sonderregelung für die Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsmindung setzt voraus, dass vor dem 1.1.1984 die Wartezeit von 60 Kalendermonaten erfüllt war und ab 1.1.1984 jeder Kalendermonat mit einer rentenrechtlichen Zeit belegt ist. Die "lückenlose Belegung" bezieht sich also auf den Zeitraum ab 1.1.1984. Fehlt nur ein einziger Kalendermonat kommt diese Sonderregelung nicht in Betracht. Gigi
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